VOGELSCHUTZ 3-19

34 VOGELSCHUTZ 3|19 iesenbrüter gehören zu den am stärksten gefähr- deten Vogelarten in Bayern. Unser Projekt zur Be- senderung von Großen Brachvögeln oder die bay­ erische Wiesenbrüteragenda von Landesamt für Umwelt (LfU) und LBV von 2015 sind nur zwei prominente Beispiele für den Wiesenbrüterschutz der letzten Jahre. Aktuell versucht ferner ein LBV-„Notfallprojekt“ im Altmühltal insbesondere Ufer­ schnepfe und Großen Brachvogel zu erhalten, bis ein langfri- stig geplantes, auf zehn Jahre angelegtes Kooperationsprojekt mit Bundesförderung mit der Planungsphase voraussichtlich im Herbst 2019 beginnt. Die Zeit drängte zu sehr, denn es ist zu befürchten, dass zum Beispiel die Uferschnepfe schon in den nächsten Jahren in Bayern ausstirbt. Kann angesichts der dramatischen Lage das durch das Volksbegehren gestär- kte Bayerische Naturschutzgesetz dem Wiesenbrüterschutz neue Hoffnung ge- ben? Eine zentrale Neuregelung betrifft das Verbot, auf zehn Prozent der Grünlandflächen der Landesfläche Bayerns vor dem 15. Juni die erste Mahd durchzuführen. Allerdings sind viele Wiesenbrüterküken auch bis zu diesem Stichtag noch nicht flügge; manche Arten brüten zu demZeitpunkt noch. Da- her wäre eine Flexibilisierung der landwirtschaftlichen Förder- programme (insbesondere beim Vertragsnaturschutz VNP) erforderlich, um Landwirten zum Beispiel eine Zusatzprämie zahlen zu können, wenn sie zum Schutz des Wiesenbrüter- nachwuchses zu einem späteren Zeitpunkt mähen. Generell sollten die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die derzeit erarbeiteten Programme für die kommende Agrar-Förderperiode genutzt werden, umdiese wirksamer auf die Erhaltungsziele unddamit auch auf den Schutz derWiesen- brüter auszurichten. Doch oft gilt vor allem die Vertragsdichte als Messlatte für den Erfolg der Programme. Der Trägerkreis des Volksbegehrens hat zudem im Rahmen des Begleitge- setzes einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf VNP-Förderung gefordert, der Planungssicherheit für Landwirte schaffen und den einseitigen Finanzierungsvorbehalt des Staates ersetzen sollte. Diese Forderung wurde aber von der Regierungskoalition abgelehnt. Ein anderes Beispiel ist das viel disku- tierte neue Verbot, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen, um Wiesenbrü- tergelege und wandernde Amphibien zu schützen. Es soll nun vor allem wegen der regional sehr un- terschiedlichen Witterungsverhältnisse, die unter Umständen eine Bearbeitung vor dem 15. März nicht ermöglichen, flexi- bilisiert werden. Doch das Walzen ist grundsätzlich kritisch zu sehen. So erläutert die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf ihrer eigenen Webseite zum Thema „Führung und Verbesserung von Grünlandbeständen – Wiesenpflege“ den eigentlichen Sinn des Walzens: „Eine zu lockere Bodenstruktur – wie es oft auf Moorböden gegeben ist – bringt eine zu starke Für den Erhalt unserer Wiesenbrüter und ihrer Lebensräume sind die Vorgaben und Ergän- zungen des Volksbegehrens Artenvielfalt wichtige Stützen. Doch auch darüber hinaus muss noch mehr für diese hochbedrohten Arten getan werden. W Verbesserungen für den Schutz von Uferschnepfe und Co. durch das neue Naturschutzgesetz Die Uferschnepfe ist in Bayern vom Aussterben bedroht Hoffnung für Wiesenbrüter? T H EMA

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