VOGELSCHUTZ 3-19

18 VOGELSCHUTZ 3|19 MATTHIAS LUY LBV-Beauftragter für das Volksbegehren und Land- wirtschaftsreferent des LBV E-Mail: matthias.luy@lbv.de DR. NORBERT SCHÄFFER Vorsitzender des LBV E-Mail: norbert.schaeffer@lbv.de Vorher Nachher Bei einem von uns veranstalteten parlamentarischen Frühstück am 5. Juni appellierten wir an die Fraktionen, allen Änderungsanträgen mit Mehrwert für die Biologische Vielfalt zuzustimmen, und für ein Ver- mächtnis an zukünftige Generationen parteipolitische Motive hinten- anzustellen. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen nicht dazu durchringen, und sämtliche elf Änderungsanträge von Bündnis 90/ Die Grünen und SPD wurden abgewiesen. Heftiger Kampf um Streuobstwiesen Angesichts des Verlustes von über 15 Millionen Streuobstbäumen in den vergangenen Jahrzehnten, hatte das Volksbegehren diesen äu- ßerst artenreichen Lebensraum unter besonderen Schutz gestellt. Das Bayerische Naturschutzgesetz verbietet nun eine erhebliche Be- einträchtigung oder Zerstörung des Lebensraumes, nicht aber eine übliche Nutzung und Pflege. Dies belegte der LBV mit einem Rechtsgutachten. Dennoch wurden auch bei diesem Thema in Landwirtschaftskrei- sen hartnäckig Falschinformationen verbreitet und behauptet, die Streuobstwiesen seien in Zukunft nicht mehr nutzbar und es handele sich um Enteignung. Manche Landwirte machten ihre Drohungen wahr und begingen Naturfrevel, in- dem sie mehrere tausend Obstbäume während der Vogel-Brutzeit mit der Motorsäge elimi- nierten. Der LBV stellte Strafanzeige in mehreren gut dokumentierten Fällen, wies mit großer Deut- lichkeit in zahlreichen Interviews auf die Illegali- tät dieser Aktionen hin und drängte die Ministe- rien zum Einschreiten. Umweltminister Thorsten Glauber stellte sich nicht mit aller Klarheit vor die Streuobstwiesen, sondern machte sich daran, die Definition von Streuobstwiesen zu verändern. Ende gut, alles gut? Nach der Annahme von Volksbegehren und Be- gleitgesetz im Landtag entscheidet sich imHerbst bei den Beschlüssen zum Nachtragshaushalt, ob die Regierungskoalition ihr Wort hält. Beispiels- weise müssen die neuen Personalstellen für die 50 Biodiversitätsberater und die 50 Wildlebens- raumberater in den Haushalt eingestellt werden. Ebenso müssen die Mittel zur Förderung des Ökolandbaus erhöht und das Vertragsnatur- schutzprogramm massiv aufgestockt werden. Dann können wir zuversichtlich sein, dass sich unsere Ausdauer beim Kampf für den Erhalt der Artenvielfalt in messbaren Fortschritten nieder- schlägt. Der LBV wird deshalb genau darauf ach- ten, ob die neuen Gesetze in den kommenden Jahren auch eingehalten werden.  Einzelne Landwirte reagierten voreilig und radikal. Unwissend und fehlinformiert rodeten sie aus Angst vor angeblicher Enteignung ihre Streuobstwiesen während der Vogelbrutzeit. Wir sind fassungslos! Himmelblauer Bläuling T H EMA

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