VOGELSCHUTZ 2-19

2|19 VOGELSCHUTZ 19 FOTOS: HANS-JOACHIM FÜNFSTÜCK (2), HENNING WERTH, MICHAEL SCHÖDL, DR. ANDREAS ZAHN Kajakfahren/Bootfahren/ Rafting/Canyoning Nur bei Mindestwasserstand (Pegel) In Tobeln nur mit Nutzungserlaubnis der Naturschutzbehörde An Standorten von Kiesbankbrütern anlanden Während der Fischlaichzeit Mit vielen Booten gleichzeitig Schwimmblatt-/Röhrichtvegetation beschädigen Vögel stören (z.B. Schilfbrüter, Was- seramsel) An Zustiegen die Vegetation beschä- digen Winterwandern /Skilanglauf/ Skifahren/Snowboarden/Skitou- rengehen/Schneeschuhwandern Auf empfohlenen umweltverträgli- chen Wegen/Pisten/Routen Außerhalb von Schutzzonen Zu Tages- und Nachtzeiten, an denen Tiere gestört werden Querfeldein (z.B. in Überwinterungs- gebieten des Auerhuhns) In Überwinterungsgebieten von Wildtieren Gleitschirmfliegen Start nur von ausgewiesenen Plätzen Lokale Hinweise einhalten Am Felsen brütende Vögel stören Über Überwinterungs- und Brutge- bieten von Raufußhühnern bzw. von Schalenwild Kitesurfen Erschlossene Gewässer außerhalb von Schutzzonen (Wasser-)Vögel durch Annäherung mit großem/auffälligem Schirm stören Modellflug/Drohnen An ausgewiesenen privaten Flug- plätzen Am Felsen brütende Vögel stören Über Überwinterungs- und Brut- gebiete von Raufußhühnern bzw. von Schalenwild Wiesenbrüter und Wasservögel stören Igluübernachtung An Standorten außerhalb von Schutzgebieten mit Zustimmung des Grundbesitzers Begleitaktivitäten (z.B. Nacht-/Fackel- wanderung) *Do = geht klar Don′t = bitte nicht

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=