VOGELSCHUTZ 2-19

18 VOGELSCHUTZ 2|19 Naturnahe Freizeitgestaltung: Was geht und was nicht? (E-)Mountainbiken Auf ausgebauten Alm- und Forst- wegen und naturverträglichen Trails (Abfahrtsrouten) Auf Wanderrouten Querfeldein Trails illegal anlegen Gegen Schutzgebietsverordnun- gen verstoßen Wandern Auf ausgewiesenen Wanderwegen Querfeldein In bestimmten Gebieten zu Zeiten, in denen Tiere gestört werden (z. B. Balz, Brut) Höhlen erkunden Im Mai und August/September, aber immer leise und rücksichtsvoll (wg. Fledermäusen) Oktober bis einschließlich April Höhlen betreten (wg. überwinternder Fledermäuse) Feuer/Fackeln in und vor Höhlen (Ruß und Rauchgeruch entwerten die Höhlen langfristig als Lebensraum für Fledermäuse und andere Tiere) Geocaching Außerhalb von empfindlichen Biotopen/Brutplätzen In der Nähe von Brutplätzen (Uhu z.B. ist extrem störungsempfindlich wäh- rend der Brut) Vegetation beschädigen, Pflanzen umtreten Klettern/Bouldern Auf umweltverträglichen Routen (nach LBV-Kletterkonzept) Abseits von Höhleneingängen (wg. Fledermäusen) Kletterrouten ohne Abstimmung neu erschließen Am Felsen brütende Vögel stören Trittschäden an der Felsvegetation verursachen Zelten/Biwakieren Auf Campingplätzen; an Standorten außerhalb von Schutzgebieten mit Zustimmung des Grundbesitzers Zu Tages- und Nachtzeiten, an denen Tiere gestört werden (z.B. Licht, Lärm, Unruhe) Vegetation beschädigen Müll liegen lassen Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Ausübung Ih- res Hobbys in der Natur achten sollten, damit Sie auch weiterhin deren Schönheit genießen können. Einige Dos and Don’ts * für Outdoor-Aktivitäten T H EMA

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