VOGELSCHUTZ 3-20

VOGELSCHUTZ 3|20 9 BLÜHSTREIFEN I FOTO: ALBERT KRAUS zen aus Pflasterfugen zu beseitigen. Da werden Moose und Blühpflanzen zwischen den Steinen herausgekratzt oder gleich mit Roundup oder Flammenwerfern bekämpft. All das habe ich auch dieses Frühjahr wieder gesehen. Warum aber verwenden etliche Menschen so viel Zeit darauf? Die Antwort ist: aus persönlicher Ordnungsliebe, aber auch aus gesell- schaftlicher Konvention. Neben den glatt- rasierten Gräsern und fahlen Steinwüsten, wo statt Biene und Specht Mähroboter und Sprinkler surren oder gar nichts mehr brummt, erscheint der „wilde“ Garten wie ein Relikt einer fremden Zeit. Hier müssen wir ansetzen. Selbstverständlich kann man hinsichtlich Ästhetik und Geschmack unterschiedlicher An- sicht sein. In „wilden“ Gärten leben aber einfach mehr Tiere und Pflanzen als auf dauergemähtem Kurzrasen, zwischen Steinschüttungen und Gabionen. Wer Schmetterlinge will, muss Brennnesseln zulassen, und wer sich über Glühwürm- chen freut, darf kein Schneckenkorn einsetzen (denn Glüh- würmchenlarven fressen Schnecken). Das hat nichts mit Ge- schmack oder Ästhetik zu tun, das sind biologische Fakten. Natur ist nun einmal nicht verhandelbar, sondern immer nur Ursache und Wirkung. Es freut mich, dass wir immer spä- ter oder ungemähte Wegränder, wilde Ecken in Gärten und Blühflächen in der Agrarlandschaft sehen. Vielleicht ändert sich ja tatsächlich unser ästhetisches Empfinden. Jahrestag Volksbegehren Am 17. Juli 2020 haben sich die Annahme des Gesetzes aus unserem Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ so- wie die Verabschiedung des darüber hinausreichenden Be- gleitgesetzes und Maßnahmenkatalogs zum ersten Mal ge- jährt. Grund genug für den Trägerkreis des Volksbegehrens, bestehend aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und der Gregor Louisoder Umweltstiftung, eine erste Bilanz vorzu- legen. Den zugrundeliegenden wissenschaftlichen Bericht haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hoch- schule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ver- Folgen Sie mir auf Twitter unter @N_Schaeffer Dr. Norbert Schäffer fasst. Selbstverständlich dürfen wir innerhalb eines Jahres keine Kehrtwende beim Zustand unserer Biologischen Viel- falt erwarten. Einige Punkte haben uns richtig geärgert: So ist es schlichtweg inakzeptabel, dass der Schutz von Streu- obstwiesen durch eine untergesetzliche Neudefinition von Streuobst ausgehebelt werden soll. Der LBV hat hier Klage eingereicht. Auch sehen wir in der Über- gangszeit für die Anlage von Gewässer- randstreifenmit Verweis auf die fehlende Gebietskulisse einen klaren Gesetzes- bruch. Wir sehen aber auch, dass wir, er- zwungen durch unser Volksbegehren, im Naturschutz heute deutlich besser daste- hen als noch vor einem Jahr. Es sind Entwicklungen wie bei- spielsweise die erheblichen zusätzlichen Gelder und Stellen für den Naturschutz, die Ausweisung von etlichen tausend Hektar nutzungsfreier Waldschutzgebiete an Donau, Isar und im Steigerwald, die Erweiterung des Nationalparks Bayerischer Wald anlässlich seines 50-jährigen Bestehens (wir gratulieren ganz herzlich!), immer mehr durch Land- wirte angelegte Blühflächen oder die auch von Bayern an - geregte Bundesratsinitiative für eine Verringerung von Pes- tiziden in Privatgärten, die wir ausdrücklich begrüßen. Am meisten aber freue ich mich über mehr und mehr Blumen an Straßenrändern, auf kommunalen Flächen und in Gär- ten. Es geht ein Ruck durch Bayern, der auch durch unser Volksbegehren ausgelöst wurde. Ein Ruck, der uns alle ein klein wenig glücklicher machen kann. Ich wünsche Ihnen, Ihren Angehörigen und Freunden von Herzen, dass Sie gesund bleiben und dass Sie dieses Glück verspüren! Vielleicht ändert sich tatsächlich unser ästhetisches Empfinden

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