VOGELSCHUTZ 1-20
FOTOS: HANS-JOACHIM FÜNFSTÜCK, DIETER HOPF, RALPH STURM (2), INGO RITTSCHER, ROSL RÖSSNER 3 5 4 6 Vogelnester nicht entfernen Vögel und ihre Zufluchtsstätten sind durch das Bundesnaturschutz - gesetz geschützt. Sie dürfen niemals während der Brutzeit entfernt werden. Außerhalb der Brutzeit gelten unterschiedliche Regelun- gen: Für die Entfernung von Schwalbennestern wird eine Sonder- genehmigung benötigt, da der Bau sehr mühsam ist bzw. die Vögel die Nester oft ein Leben lang verwenden. Die Nester aus Nistkästen dürfen hingegen ab Oktober entfernt werden, da hier Parasiten überwintern können. Bei Schwalbennestern und Mauersegler-Hohl- räumen sollte stets die zuständige Behörde vor Ort kontaktiert werden, falls eine Entfernung unumgänglich erscheint. Keine geschützten Pflanzen ausgraben Geschützte Pflanzen wie Orchideen, Enziane und Nelken dürfen weder gepflückt noch in der Natur ausgegraben und im eigenen Garten eingepflanzt werden. Für viele dieser Pflanzen würde das ohne - hin den Tod bedeuten, da sie spezielle Ansprüche an ihren Standort stellen und unter den falschen Bedingungen auf Dauer eingehen. Wer die Pflanzen trotzdem im Garten haben und so die heimische Artenvielfalt unterstützen möchte, sollte Jungpflanzen aus einer Gärtnerei/von einem Händler beziehen, die/der eine CITES-Bescheinigung vorweisen kann. Maulwurf tolerieren Auch der Maulwurf ist gesetzlich geschützt und darf nicht verletzt oder gar getötet werden. Lieber sollten verärgerte Gartenbesitzer seinen Wert erkennen: Maulwürfe fressen täglich die Hälfte ihres Körpergewichts an Insekten, darunter auch zahlreiche „Schädlinge“ wie Schne- cken, Engerlinge und Schnakenlarven. Ihre Anwe- senheit deutet deshalb auf ein reges Bodenleben hin. Die aufgeworfene Erde kann beispielsweise für Blumenkübel verwendet werden, wenn sie mit Kompost vermischt wird. Hornissennester nicht entfernen Die meisten Wespen, Bienen, Hummeln und vor allem Hornis- sen stehen in Deutschland unter Naturschutz. Sie zu fangen, zu verletzen oder ihre Nester zu zerstören, ist verboten. Normaler- weise ist ein friedliches Zusammenleben problemlos möglich, denn die Tiere stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Sollte es trotzdem nötig sein, ein Nest umzusiedeln, muss man dies einem Fachmann wie dem Imker über- lassen. Den schlechten Ruf verdanken die Wespen übrigens nur zwei Arten, die im Sommer an unseren Tisch geflogen kommen. Lassen Sie vor allem süße Nahrungsmittel und Getränke nicht offen im Freien stehen und entfernen Sie Essensreste umgehend. VOGELSCHUTZ 2|20 21
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