VOGELSCHUTZ 1-20

Nicht nur die Wildtiere draußen in der Natur sind gesetzlich vor illegaler Verfolgung geschützt, auch die Tiere in unseren Gärten und an unseren Häusern genießen gesetzlichen Artenschutz. Wir sagen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten. Nicht alles ist erlaubt R A T G E B E R 1 2 VON ANNIKA LANGE Finger weg von Jungtieren Egal ob Vogel, Igel oder Frosch – es ist verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen. Das gilt auch für Jungtiere, die in den meisten Fällen deutlich hilfsbedürftiger erscheinen, als sie es tatsächlich sind. So ist es beispielsweise normal, dass Jungvögel scheinbar verlassen im Geäst sitzen, während sich die Eltern auf Nah- rungssuche begeben. Jungtiere dürfen deshalb nur aufgenommen werden, wenn sie mit Sicherheit hilfsbedürftig sind und nach länge- rer Beobachtung tatsächlich nicht mehr gefüttert werden. Dies gilt beispielsweise bei kranken oder deutlich abgemagerten Tieren und nur so lange, bis sie alleine lebensfähig sind. Aber Achtung: Viele Jungvögel, wie zum Beispiel Jungeulen, verlassen das Nest vor - zeitig, um unter anderem Fressfeinden zu entgehen. Findet man einen Jungvogel, so sollte man ihn an einem sichereren Ort in der Nachbarschaft absetzen. Achtung bei Hecken- und Baumschnitt Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnit- ten oder auf den Stock gesetzt werden, um nistende Vögel zu schützen. Erlaubt ist lediglich ein Formschnitt. Der Rück- schnitt und die Fällung von Bäumen sind lokal unter- schiedlich geregelt. Im Zweifelsfall sollte man bei der Gemeinde nachfragen. Auch sollten Gehölze niemals geschnitten werden, solange darin Vögel brüten oder andere geschützte Tiere sie als Ruhestätte nutzen. 20 VOGELSCHUTZ 2|20

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=