Streuobstwiese Blüten Frühling | © Thomas Staab © Thomas Staab

Ein Testament für die Natur

Werte bewahren, Spuren hinterlassen

Apfelbaum Pflanzaktion an der Umweltstation Rothsee N. Schäffer & G. Koller | © Lena Buckreus © Lena Buckreus
Auf Wunsch pflanzen wir gemeinsam einen Apfelbaum. Dieser Baum wurde in Andenken an eine Erblasserin von Gerhard Koller (rechts) und Norbert Schäffer (links) am Rothsee gepflanzt.

Den eigenen Nachlass rechtzeitig zu regeln ist eine bedeutsame Aufgabe im Leben. Viele Menschen tun das nach einer Veränderung, einem Ereignis von großer Tragweite, oder wenn sie in ihrem Umfeld von Tod und Erbe betroffen sind.

Jeder von uns überlegt dann: Welche Spuren hinterlasse ich?  Was bleibt, wenn ich gehe? Mit Ihrem Testament – Ihrem letzten Willen – können Sie selbst bestimmen, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz wird. So schaffen Sie Klarheit, kümmern sich um Familie und Freunde und setzen Zeichen über Ihr Leben hinaus.

Es ist auch möglich, den LBV als Erben einzusetzen. Mit einem Testament für die Natur können Sie eine lebenswerte bayerische Landschaft mit ihren heimischen Tieren und Pflanzen bewahren und die Naturschutzarbeit des LBV unterstützen. So können wir Schutzgebiete erwerben, Artenschutzprogramme durchführen und Umweltbildungsarbeit leisten. Ihr Vermächtnis schenkt uns und Ihnen Sicherheit, auch in Zukunft für unsere Natur in Bayern da zu sein. Hinterlassen Sie mit Ihrem Vermächtnis Spuren über Ihren Tod hinaus. Denn ohne Testament erbt der Staat.

Wir behandeln Ihr Anliegen absolut vertraulich und auf Wunsch pflanzen wir gemeinsam einen Apfelbaum.

Deshalb haben wir einen Ratgeber für Sie zusammengestellt, den wir Ihnen gern kostenlos zusenden. Er gibt Ihnen Auskunft zu den wichtigsten Fragen. Außerdem bieten wir am 16. September 2024 um 19 Uhr einen Info-Abend für alle Interessierten an, an dem Sie sich anmelden können.

Häufige Fragen & Antworten zum Testament für die Natur

1. Wie erstelle und formuliere ich ein Testament?

Sie können Ihr Testament bei einem Notar verfassen oder Ihr Testament selbst erstellen. Ihr eigenes Testament muss von Ihnen handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Es sollte klar und eindeutig formulierte Angaben zu den Erben und zu eventuellen Vermächtnissen enthalten. Bei Fragen können Sie einen Anwalt oder Notar zu Rate zu ziehen, um rechtliche Fehler zu vermeiden. Auch das Beratungsteam des LBV unterstützt Sie gerne diskret und unverbindlich.

2. Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Erbschaft?

Bei einem Vermächtnis erhält der LBV von Ihnen einen festgelegten Geldbetrag oder einen Gegenstand, den Sie dem LBV aus Ihrem Nachlass zukommen lassen. Bei einer Erbschaft wird der LBV Erbe und übernimmt damit Rechte und Pflichten aus dem Nachlass.

Sie können Geldbeträge oder auch Sachwerte wie Immobilien, Kunstwerke oder Wertpapiere an den LBV vermachen. Es ist wichtig, diese Vermögenswerte im Testament klar zu benennen und zu spezifizieren.

3. Muss ich mein Testament notariell beurkunden lassen?

Ein notarielles Testament bietet eine absolute Rechtssicherheit und erspart den Erben die Beantragung eines teuren Erbscheins. Ein handschriftliches Testament ist ebenfalls gültig, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Sie sollten Ihr handschriftliches Testament aber auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass ein von Ihnen mit der Schreibmaschine bzw. dem PC geschriebenes Testament nicht gültig ist. Es muss handschriftlich verfasst sein.

4. Kann ich mein Testament jederzeit ändern?

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Es ist jedoch wichtig, dass die Änderungen ebenfalls die gesetzlichen Formvorschriften einhalten, also handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden.

5. Welche steuerlichen Vorteile gibt es bei der Vererbung an gemeinnützige Organisationen wie den LBV?

Zuwendungen an den LBV sind von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass der gesamte Betrag oder Wert des vererbten Gutes der Naturschutzarbeit des LBV zugutekommt.

6. Kann ich bestimmen, wofür genau mein Nachlass verwendet werden soll?

Ja, Sie können im Testament festlegen, wofür Ihre Nachlassspende innerhalb des LBV verwendet werden soll. Es ist jedoch ratsam, dies mit dem LBV abzusprechen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche umsetzbar sind. Ansonsten setzt der LBV Ihr Erbe bzw. Ihr Vermächtnis dort ein, wo er es am notwendigsten erachtet.

7. Wie erfährt die gemeinnützige Organisation von meinem Nachlass?

Im Idealfall sollten Sie den LBV zu Lebzeiten über Ihre Pläne informieren. Hier können Sie mit dem LBV auch Details, die Ihnen wichtig sind, klären. Nach Ihrem Tod wird das Amtsgericht oder der Nachlassverwalter den LBV kontaktieren und über das Erbe informieren.

8. Wie stelle ich sicher, dass mein Nachlass im Sinne meines Testaments verwendet wird?

Sie benennen den LBV oder eine vertraute Person Ihrer Wahl, die die Umsetzung Ihrer letztwilligen Verfügungen durchführt. Der LBV wickelt Ihr Testament gerne für Sie ab.

9. Welche Vorteile hat es für mich, den LBV in meinem Testament zu berücksichtigen?

Der LBV leistet wertvolle Arbeit für den Umwelt-, Natur- und Tierschutz und die Bildung. Indem Sie den LBV in Ihrem Testament berücksichtigen, können Sie diese Arbeit nachhaltig unterstützen und einen bedeutenden Beitrag für kommende Generationen leisten.

10. Wo erhalte ich weiteren Rat?

Wir sind gerne für Sie da! Unverbindliche und vertrauliche Gesprächstermine vereinbaren Sie mit Gerhard Koller unter 09174/4775-7010 bzw. . Fordern Sie unsere Erbschaftsbroschüre an, die Ihnen einen Überblick zu allen Fragen rund um die Testamentserstellung gibt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Erbrechtsanwält*innen und Notar*innen.

11. Kann ich den LBV auch schon zu Lebzeiten bedenken?

Selbstverständlich können Sie den LBV auch schon zu Lebzeiten unterstützen und auf diese Weise miterleben, wie Ihr Vermögen Gutes bewirkt. Dies ist möglich durch größere Spenden, durch die Schenkung von Immobilien, Grundstücken und Wertgegenständen oder z.B. durch die Gründung einer Unterstiftung. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen oder bei uns In Hilpoltstein.

12. Wer kümmert sich um Bestattung, Grabpflege und Wohnungsauflösung?

Wenn Sie es wünschen kümmern wir uns als Erbe um Bestattung, Grabpflege und Wohnungsauflösung. In diesem Fall empfiehlt es sich, diese Details mit uns vorab abzusprechen und uns zu Lebzeiten eine einfache Vollmacht auszustellen, da zwischen dem Todestag und der Eröffnung des Testaments häufig mehrere Wochen oder sogar Monate vergehen.

Wenn Sie für Ihre Beerdigung spezielle Wünsche haben, vermerken Sie diese bitte nicht im Testament, sondern in einem gesonderten Schriftstück. Dieses zusätzliche Dokument überlassen Sie uns oder einer Person Ihres Vertrauens zusammen mit Ihrem Testament. Alternativ können Sie bereits zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag bei einem Beerdigungsinstitut abschließen.

Falls Sie bestimmte Wünsche jedoch für die spätere Grabpflege haben, können Sie diese direkt in Ihrem Testament festhalten.

13. Wie ehrt und erinnert mich der LBV?

Ihr Nachlass dient der guten Sache. Auf Wunsch besuchen wir zu Lebzeiten gemeinsam mit Ihnen unsere Umweltstationen und Naturoasen, pflanzen für Sie einen Apfelbaum oder erinnern mit einer Plakette an Sie. Lassen Sie uns das gerne gemeinsam miteinander besprechen. Gerne halten wir den persönlichen Kontakt aufrecht.


Diese häufigen Fragen und Antworten bieten Ihnen eine Orientierungshilfe, wenn Sie den LBV in Ihrem Testament berücksichtigen möchten. Wir empfehlen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle formalen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

"Natürlich trauert man" - Interview mit Gerhard Koller über Testamente und Nachlässe

Rote, reife Äpfel hängen an einem Baum | © Thomas Staab © Thomas Staab

Was in anderen Ländern Gang und Gäbe ist, wird auch bei uns immer bekannter: dass man seinen Besitz über den Tod hinaus für einen guten Zweck einsetzen kann.

An Gerhard Koller wenden sich die Menschen, die heimatverbunden sind, die die Natur lieben. 

Kontakt

Sie haben Fragen zum Testament für die Natur? Sie wollen selbst vererben? Dann kontaktieren Sie uns!

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Gerhard Koller

0 91 74 / 47 75 - 70 10

0 17 1 / 68 63 115



Weitere Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen


Christoph Peter

E-Mail:

Telefon: 09174/47757012


Martina Weber

E-Mail:

Telefon: 09174/47757112

LBV Online-Veranstaltung „Mein Erbe für Bayerns Natur“

Das LBV-Team lädt am Montag, den 16. September 2024 um 19 Uhr, Mitglieder, Spenderinnen und Spender sowie Interessierte ein zu einem gemeinsamen Abend rund um das Thema Nachlass.

Mit seinem Nachlass Gutes tun, das ist möglich mit einem Testament für Bayerns Natur. Über die rechtlichen Grundlagen, Fallstricke und Voraussetzungen informiert sie das LBV-Team für Erbschaften zusammen mit zwei erfahrenen Juristinnen zum Thema Testament – wie mache ich es richtig? Die beiden Anwältinnen mit Schwerpunkt Erbrecht, Frau Ruth Kittmann und Frau Dr. Nadine Ruppel, werden einen Einblick in das Erbrecht und die Testamentsgestaltung geben. Das LBV-Team für Erbschaften wird Möglichkeiten vorstellen, wie man sein Erbe für Bayerns Natur wirken lassen kann. Für Fragen bleibt ausreichend Zeit.

Hier können Sie sich anmelden

LBV-Ratgeber Erbschaft

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