Stiftung und Erbe für den Naturschutz in Bayern
Testament, Zustiftung und Stifterdarlehen für die Natur
Wir bieten Ihnen über den LBV sowie die LBV Stiftung Bayerisches Naturerbe viele Möglichkeiten, wie Sie zu Lebzeiten oder über Ihren Tod hinaus Bayerns Natur unterstützen können. Mit Ihrem Erbe, Ihrem Vermächtnis, einer Zustiftung oder einem Stifterdarlehen können Sie Werte, die Sie oft hart erarbeitet haben, sinnvoll zu Lebzeiten und über Ihre Lebenszeit hinaus für den Naturschutz in Bayern einsetzen.
Sie haben Fragen zum Thema Erbe oder Vermächtnis zugunsten des LBV oder der Stiftung Bayerisches Naturerbe? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir behandeln Ihr Anliegen absolut vertraulich.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:
Gerhard Koller
Vorstandsbeauftragter für Stiften & Erben
Testament und Erbe

Den eigenen Nachlass rechtzeitig zu regeln ist eine bedeutsame Aufgabe im Leben. Viele Menschen tun das nach einer Veränderung, einem Ereignis von großer Tragweite, oder wenn sie in ihrem Umfeld von Tod und Erbe betroffen sind. Jeder von uns überlegt dann: Welche Spuren hinterlasse ich? Was bleibt, wenn ich gehe? Mit Ihrem Testament – Ihrem letzten Willen – können Sie selbst bestimmen, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz wird. So schaffen Sie Klarheit, kümmern sich um Familie und Freunde und setzen Zeichen über Ihr Leben hinaus.
Es ist auch möglich, den LBV als Erben einzusetzen. Mit einem Testament für die Natur können Sie eine lebenswerte bayerische Landschaft mit ihren heimischen Tieren und Pflanzen bewahren und die Naturschutzarbeit des LBV unterstützen. So können wir Schutzgebiete erwerben, Artenschutzprogramme durchführen und Umweltbildungsarbeit leisten. Ihr Vermächtnis schenkt uns und Ihnen Sicherheit, auch in Zukunft für unsere Natur in Bayern da zu sein. Hinterlassen Sie mit Ihrem Vermächtnis Spuren über Ihren Tod hinaus. Denn ohne Testament erbt der Staat. Wir behandeln Ihr Anliegen absolut vertraulich und auf Wunsch pflanzen wir gemeinsam einen Apfelbaum.
Stiftung Bayerisches Naturerbe
Die Stiftung Bayerisches Naturerbe ist die Stiftung des LBV und dient der dauerhaften Unterstützung von Naturschutzprojekten in Bayern. Das Stiftungskapital ist sicher und ertragreich angelegt und die erwirtschafteten Gewinne werden für wichtige LBV-Naturschutzprojekte verwendet.
Zustiftung, Stifterdarlehen oder Spende
Mit einer Zustiftung oder einem Stifterdarlehen zugunsten der LBV Stiftung erhöht sich das Stiftungskapital. Je höher das Stiftungskapital, desto mehr Mittel können jährlich für Naturschutzprojekte in Bayern ausgeschüttet werden. Dieser Ewigkeitsgedanke hat viele Menschen überzeugt, denn Herausforderungen wie der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt beschäftigen uns heute und auch in Zukunft.
Bei einem Stifterdarlehen gewähren Sie der Stiftung ein unverzinsliches Darlehen, das wir für Sie über eine Bankbürgschaft absichern. Die Reinerträge aus Ihrem Darlehen helfen der LBV Stiftung und dem LBV, seine Aufgaben zu meistern. Innerhalb einer mit Ihnen vereinbarten Frist können Sie das Darlehen jederzeit kündigen und Sie erhalten den Darlehensbetrag zurück.
Mit einer Spende zugunsten der LBV Stiftung können Sie direkt die Naturschutzarbeit der Stiftung Bayrisches Naturerbe unterstützen. Ihre Spende für die LBV Stiftung können wir unmittelbar für Förderprojekte verwenden. Sie fließt nicht in das Stiftungskapital.
Kontakt
Sie haben Fragen zum Thema Erbe oder Vermächtnis zugunsten des LBV oder der Stiftung Bayerisches Naturerbe? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir behandeln Ihr Anliegen absolut vertraulich.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:
Gerhard Koller
Vorstandsbeauftragter für Stiften & Erben
Jetzt kostenlos unsere Ratgeber zum Thema Erbschaft und Stiftung anfordern
Immer wieder wenden sich Menschen mit wichtigen Fragen zum Thema Stiftung und Erbe für den Naturschutz an uns. Deshalb haben wir ein Infopaket für Sie zusammengestellt, welches wir Ihnen gerne kostenlos zusenden.
LBV Stiftung

Die Stiftung Bayerisches Naturerbe ist die Stiftung des LBV und eine gemeinnützige, rechtsfähige und öffentliche Stiftung des bürgerlichen Recht. Zur Stiftungs-Seite
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