Kriterien für die Teilnahme am Projekt

Die Teilnahme ist möglich, wenn....

  • Sie eine stationäre Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI sind.
  • sich Ihre Einrichtung in Bayern befindet.
  • es in der Einrichtung einen Gemeinschaftsraum oder Aufenthaltsbereich mit Blick auf die mögliche Futterstation gibt, wo Sie das "Vogelfenster" einrichten können
  • es einen geeigneten Platz zum Aufstellen einer Futterstation in Sichtweite zum Vogelfenster gibt.
  • Sie ein Steuergremium haben bzw. die Bereitschaft ein Steuergremium zu bilden.
  • das Team der Sozialen Betreuung Spaß an der Umsetzung der Maßnahme und der Verwendung der Alle-Vögel-Materialien in den Beschäftigungsangeboten hat. Das Thema „Vogelbeobachtung“ soll regelmäßiger Inhalt der Betreuung werden!
  • die Bereitschaft zur regelmäßigen Pflege und Wartung der Futterstation vorhanden ist
  • die Bereitschaft zur ganzjährigen Vogelfütterung und zum Nachkauf von Vogelfutter vorhanden ist.

Vorbereitung auf die Bewerbung - So klappts!

Mehrere Seniorinnen sitzen zusammen vor dem Vogelfenster unterhalten sich | © Burkhard von Seckendorff Heim © Burkhard von Seckendorff Heim

Miteinander planen!

Sie suchen sich Mitstreiter*innen im Team und begeistern die Mitarbeiter*innen einschließlich der Haustechnik für die Maßnahme. Auch die Einrichtungsleitung plädiert für die Durchführung der Präventionsmaßnahme. Eine Person erklärt sich bereit, als „Vogelbeauftragte/r“ die Verantwortung zu übernehmen. Zeitliche und personelle Ressourcen für die Vogelbeobachtung stehen zur Verfügung.

Wohin damit?

Sie überlegen, wo die Futterstation aufgestellt werden könnte. Es sollten ein oder mehrere Bäume oder mindestens brusthohe Sträucher in direkter Nähe des Aufstellorts vorhanden sein (Vögel brauchen einen Platz zum „zwischenlanden“). Der Aufstellort sollte nicht weiter als 10 m entfernt sein vom Beobachtungsplatz (dem „Vogelfenster“). Beziehen Sie Ihre Bewohner*innen in die Standortsuche gern mit ein!

Vorbereitung innen und außen

Eventuell bereiten Sie den Aufstellort vor, zum Beispiel durch Pflanzmaßnahmen (Baum oder mindestens brusthoher Strauch). Sie prüfen, wo innen geeignete Räumlichkeiten für einen Beobachtungsplatz vorhanden sind („Vogelfenster“).

Kriterien für das "Vogelfenster"

  • Zugänglichkeit: Das Vogelfenster sollte jederzeit zugänglich sein.
  • Sichtbeziehung zur Futterstation: Von dort sollte die Futterstation gut zu sehen und maximal 10 m entfernt sein.
  • Aufenthaltsqualität: Es sollte ein einladender Platz sein, der gerne von den Bewohner*innen aufgesucht wird.
  • Sitzgelegenheit: Vor dem Fenster sollte ausreichend Platz für Sitzmöglichkeiten vorhanden sein.
  • Material-Auslage: Es sollte Platz für ein Tischchen oder ein Regal für Anschauungs- bzw. Mitnahmematerial und Platz für ein Vogel- Poster sein.

Sie richten den Bereich rund um das Vogelfenster her: Sie stellen Sitzmöglichkeiten auf und ein kleines Tischchen für das Anschauungs- bzw. Mitnahmematerial und schaffen an der Wand Platz für ein Poster (eventuell besorgen Sie einen Bilderrahmen). 

Wenn alle weiteren Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich nun bewerben!

Nach der Bewerbung - Das erwartet Sie

Nach Ihrer Bewerbung bekommen Sie eine kurze Bestätigung durch den LBV und dann geht es so weiter:

1. Einführungsgespräch

Um die Verankerung der Maßnahme im Heimalltag von Beginn an stärker zu fördern und um sicherzustellen, dass es sich nicht nur um das Engagement einzelner handelt, findet das Einführungsgespräch im größeren Rahmen statt. Zusammen mit einem Steuerungsgremium wird über die Maßnahme informiert und Möglichkeiten der Vogelbeobachtung diskutiert. Dabei geht es auch explizit um die vorhandenen Räumlichkeiten innen (für die Einrichtung des Vogelfensters – Kriterien sind hier Zugänglichkeit, Sichtbeziehung, Aufenthaltsqualität, Sitzgelegenheit und Möglichkeiten zur Materialauslage) und außen (Aufstellmöglichkeiten für die Futterstation in Sichtnähe, Eignung für Vögel). Auch die Umsetzung im Heimalltag einschließlich der zuständigen Personen („Vogelbeauftragte“) wird gemeinsam festgelegt. Zum Schluss wird beim Einführungsgespräch Termin und Ablauf der Auftaktveranstaltung besprochen und auf die abschließende Evaluation hingewiesen.

Das Steuerungsgremium ist idealerweise besetzt mit Einrichtungsleitung, Mitarbeitenden aus Sozialdienst/Betreuung, Pflegedienstleitung und Vertreter*innen der Bewohner*innen (Heimbeiräte) und evtl. Angehörigenvertretern.

Nach dem Einführungsgespräch erfolgt der Beschluss im Steuerungsgremium, die Maßnahme in der Einrichtung durchzuführen und es wird eine verbindliche Vereinbarung zwischen Einrichtung und dem LBV abgeschlossen.

2. Die Auftaktveranstaltung - Das Herzstück
Kathrin Lichtenauer besucht ein Seniorenheim, sie erklärt einer Gruppe Senioren eine Futterstelle | © LBV © LBV
Die Auftaktveranstaltung ist das Herzstück der Präventionsmaßnahme

Die Auftaktveranstaltung ist das Herzstück der Präventionsmaßnahme. Sie wird in der Einrichtung über Aushänge (vom LBV gestellt) Wochen vorher angekündigt und steht allen Bewohner*innen wie auch Mitarbeitenden, Angehörigen oder Ehrenamtlichen offen.

Die Pflegeeinrichtung wird bei der begleitenden Pressearbeit unterstützt. Nach Absprache erfolgt eine anschließende Berichterstattung entweder mehr intern über die Hauszeitung, Facebook oder die Website der Einrichtung oder auch extern in der lokalen Tagespresse.

Der Zeitpunkt der Veranstaltung orientiert sich an den internen Abläufen in der Einrichtung. Bewährt hat sich entweder ein Start nach dem Frühstück, wenn alle Bewohner*innen gewaschen und angezogen sind (ab etwa 10:00 Uhr) oder nachmittags nach dem Kaffee.

Vortrag als willkommene Abwechslung

Für die Senior*innen ist ein Vortrag immer etwas sehr Besonderes und eine willkommene Abwechslung, auch stößt das Thema „Vogelbeobachtung“ meist auf großes Interesse. Bei der Auftaktveranstaltung wird im Rahmen eines bild- und tongestützten Vortrags über Vogelfütterung und die häufigsten Vogelarten am Futterhaus berichtet. Gedichte und Anekdoten, die Erinnerungen wecken ergänzen die Vogelbilder und Vogelstimmen. Dabei wird besonders auf eine klare und deutliche Aussprache geachtet, die gezeigten Bilder sind kontrastreich und bleiben lange „stehen“ und die Dauer des Vortrags insgesamt umfasst 30 bis maximal 40 Minuten, um die Konzentrationsspanne nicht zu überlasten.

Drinnen oder draußen?

Wenn keine Präsenzveranstaltung für die Senior*innen in einem gemeinsamen Veranstaltungsraum möglich ist, kann die Veranstaltung auch im Garten (Bewohner*innen/Tagesgäste mit draußen, auf den Balkonen oder innen an den Fenstern mit entsprechender Übertragungstechnik) oder je nach technischen Voraussetzungen auch mittels Kamera-Übertragung auf die Wohnbereiche stattfinden. Weitere Formate können erprobt werden. Und bei schönem Wetter ist es manchmal draußen einfach schöner!

Futterstation wird vorgestellt und befüllt

Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung wird die Futterstation vorgestellt und gemeinsam befüllt. Das gemeinsame Befüllen und sich auch die Zeit dafür zu nehmen ist wichtig für die Erfahrung von Selbstwirksamkeit der Senior*innen – so wird die Futterstation zu „unserer Vogelfütterung“.

3. Mitarbeiter*innen-Information - Schulung

Es wird erwartet, dass mindestens drei Personen aus dem Betreuungsteam an der Schulung teilnehmen. Auf Wunsch bekommen die Teilnehmer*innen eine Fortbildungsbestätigung.

Inhalte der Schulung:

  • Vorstellung des Projekts mit Zielen und Inhalten
  • Aufgaben des Betreuungspersonals
  • Vorstellung der Materialien und deren Anwendung
  • Information über verschiedene Vogelarten und Hintergrundinformation zur Vogelfütterung
  • Dokumentation und Evaluation
4. Evaluation

Mit den vorliegenden Studienergebnissen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt wurde die Wirksamkeit des Projekts hinsichtlich der Verbesserung der kognitiven Ressourcen, der Mobilität und des sozialen Wohlbefindens über drei Jahre untersucht und bestätigt.

Von den Betreuungsfachkräften wird dokumentiert, wie viele Bewohner*innen mit der Maßnahme erreicht werden und die Häufigkeit und Art der vogelgestützten Interventionen.

5. Verstetigung

Die nachhaltige Verankerung der Präventionsmaßnahme im Heimalltag ist uns wichtig. Eine Teilnehmerplakette, die jede Pflegeeinrichtung bekommt, zeigt nach außen, dass es sich um ein „Alle-Vögel-Heim“ handelt.

Zum einen ist die Vereinbarung über gegenseitige Rechte und Pflichten ein wichtiger Bestandteil der dauerhaften Etablierung (siehe Anhang). Auch über die Evaluation kann nachvollzogen worden, in welcher Tiefe diese vertraglich vereinbarte Verstetigung erfolgt.

Unterstützung von LBV-Kreisgruppen vor Ort

Wenn möglich, bieten ehrenamtliche Helfer*innen aus den LBV-Kreisgruppen vor Ort Aktionen wie einen Vortrag, Nistkastenbau, Herstellung von Vogelfutter, Anlage naturnaher Staudenbeete und ähnliches an. Die Kontakte dazu werden in die Wege geleitet und unterstützt. Darüber hinaus kann der LBV auch mit Materialien, die speziell für ältere Menschen entwickelt wurden, die Betreuungsfachkräfte bei der Weiterführung der Maßnahme unterstützen.

Ein Beispiel ist der Stationenpfad. Dabei handelt es sich um Tafeln, die im Außenbereich der Pflegeeinrichtung quasi als „Parcours“ platziert werden und zu Übungen und Gesprächen anregen. Der Stationenpfad soll damit vor allem die körperliche Aktivität der Bewohner*innen fördern. Zum einen motiviert er, nach draußen zu gehen und sich im Garten zu bewegen. Wie weit, kann ganz individuell bestimmt werden – „Heute geh´n wir bis zum Spatz!“

Zum anderen bieten Aktivierungsübungen bei jeder Station zusätzliche Anregung für Bewegung. Auch wenn der Fokus beim Stationenpfad auf der Förderung der Mobilität liegt, kommen somit die kognitiven Ressourcen nicht zu kurz. Sich erinnern, gemeinsam über Gedichte zu lachen oder zu singen knüpft an Erlebtes an – Kommunikation miteinander ist wichtig. Letztlich auch für das Wohlbefinden und damit werden alle für die Präventionsmaßnahme anvisierten Ziele erfüllt.

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Ausgezeichnetes UN-Dekade Projekt
 
Kostenfreie Teilnahme - Diese Maßnahme ist zu 100% von den Pflegekassen finanziert!
 
Unterstützt von den Pflegekassen der AOK Bayern, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG sowie durch die Stiftung Bayerisches Naturerbe.

 

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