Keine LBV-Gruppe in Ihrer Nähe?

So können Sie selbst eine Kreis- oder Ortsgruppe gründen

Einen Großteil der Fläche von Bayern decken wir mit unseren Kreisgruppen schon ab, dennoch gibt es natürlich auch bei uns noch ein paar weiße Flecken auf der Landkarte. Deshalb freuen wir uns sehr, dass Sie vor Ort etwas bewegen möchten!

Exkursion | © Bernd Raab © Bernd Raab

Ausgangslage: Soll es eine Kreis- oder Ortsgruppe sein?

Ihnen liegt die Natur am Herzen und Sie möchten gerne aktiv etwas für die Natur vor Ihrer Haustüre tun

Sie wissen nicht, ob in Ihrem Landkreis bereits eine Kreisgruppe besteht? Dann schauen Sie doch mal auf unsere Bayernweiten LBV-Karte

Wie gründe ich eine LBV-Kreisgruppe?

Unsere Kreisgruppen sind das Herz des LBV, denn sie sind „Heimat“ unserer zahlreichen Aktiven. Pro Landkreis kann nur eine Kreisgruppe gegründet werden. Bitte stellen Sie also vorher sicher, dass in Ihrem Landkreis noch keine LBV Kreisgruppe existiert.

Die LBV Kreisgruppen sind rechtlich unselbstständige Vereine, das heißt für sie gilt die Satzung des LBV, viele bürokratische Hürden wie das Erstellen von Spendenbescheinigungen werden ihnen jedoch von der LBV Landesgeschäftsstelle abgenommen. Außerdem können sie als gewählte Kreisgruppenvertreter über die Entwicklung des Gesamtverbandes mitentscheiden. Schwerpunkte ihrer Aktionen und Tätigkeiten vor Ort wählen die Kreisgruppe selbst, nach ihren eigenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Interessen.

Grundvoraussetzungen

Zunächst mal müssen Sie und alle anderen Personen, die mit Ihnen gemeinsam die Kreisgruppe leiten sollen, Mitglied im LBV sein. Kreisgruppen verfügen über gewählte Vorstandschaften, die die Kreisgruppe vor Ort leiten.

Folgende Ämter müssen besetzt sein:

  • Kreisgruppenvorsitzende/r (eine Einzelperson oder auch ein Zweierteam)
  • Bis zu zwei Stellvertreter
  • Ein Schatzmeister
  • Ein Schriftführer
  • Weitere Ämter sind möglich, aber nicht zwingend

Diese Strukturen sollen sicherstellen, dass die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt wird und nicht einer alleine verantwortlich ist. Übrigens – wie viele Stunden Ihrer Zeit Sie geben können und möchten, entscheiden Sie selbst! Unsere Vorstände sind teilweise berufstätig mit wenig Zeit, teilweise im Ruhestand mit mehr Zeit. Alles ist möglich, was zählt ist, dass Sie Lust haben, mit uns gemeinsam Bayerns Natur zu schützen!

Vielleicht haben Sie schon ein paar Interessenten, die Lust haben, mit Ihnen gemeinsam die Vorstandschaft zu übernehmen? Spitze! Wenn nicht, unterstützt Sie die Bezirksgeschäftsstelle in Ihrer Region gerne bei der Suche nach Mitstreitern!

Bei Interesse nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit Ihrer Bezirksgeschäftsstelle auf!

Wie gründe ich eine LBV-Ortsgruppe?

In Ihrem Landkreis existiert bereits eine LBV Kreisgruppe, doch deren Treffen und Veranstaltungen sind für Sie zu weit weg, um regelmäßig daran teilzunehmen? Dann gründen Sie eine Ortsgruppe!

Ortsgruppen dienen zur Unterstützung der LBV Kreisgruppen und sollen, besonders in größeren Landkreisen, allen Personen im Landkreis die Möglichkeit bieten, vor Ihrer Haustür aktiv zu werden.

Grundvoraussetzungen

Zunächst müssen Sie und alle Personen, die mit Ihnen gemeinsam die Ortsgruppe leiten sollen, Mitglied im LBV sein. Wie Kreisgruppen auch, verfügen Ortsgruppen über gewählte Vorstandschaften, wenn auch in abgespeckter Form.

Folgende Ämter müssen besetzt sein:

  • Ortsgruppenvorsitzende/r (eine Einzelperson oder auch ein Zweierteam)
  • Ein Schriftführer
  • Ggf. ein Schatzmeister

Diese Strukturen sollen sicherstellen, dass die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt wird und nicht einer alleine verantwortlich ist. Übrigens – wie viele Stunden Ihrer Zeit Sie geben können und möchten, entscheiden Sie selbst! Unsere Vorstände sind teilweise berufstätig mit wenig Zeit, teilweise im Ruhestand mit mehr Zeit. Alles ist möglich, was zählt ist, dass Sie Lust haben, mit uns gemeinsam Bayerns Natur zu schützen!

Vielleicht haben Sie schon ein paar Interessenten, die Lust haben, mit Ihnen gemeinsam die Vorstandschaft zu übernehmen? Spitze! Wenn nicht, unterstützt Sie die Bezirksgeschäftsstelle in Ihrer Region gerne bei der Suche nach Mitstreitern!

Bei Interesse nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit Ihrer Bezirksgeschäftsstelle auf!

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz