Steinhummel

Bombus lapidarus

Steinhummel auf blauen Blumen, den Frühlingsenzian | © Dr. Eberhard Pfeuffer © Dr. Eberhard Pfeuffer

Steinhummeln erkennt man am samtschwarzen Körper mit einer rotbraunen Spitze am Hinterleib. Ihre Nester baut die Hummel oft unter Steinhaufen oder Mauern, wodurch sie ihren Namen erhalten hat. 2005 wurde die Steinhummel zum Insekt des Jahres gekürt.

Die Steinhummel gehört zu den Hautflüglern. Zu dieser Gruppe der Insekten gehören auch Bienen, Wespen und Ameisen. Die Steinhummel bildet ein kleines Volk aus einer Königin, vielen Arbeiterinnen und Drohnen. Die Steinhummel fliegt in einer Generation im Jahr. In Deutschland gibt es 30 verschiedene Hummelarten.

Merkmale der Steinhummel

Die vorherrschende Körperfarbe der Steinhummel ist samtschwarz. Typisch für die Tiere ist die leuchtend rote Hinterleibsspitze. Die im Sommer kurzzeitig auftretenden Männchen sind bunter, mit gelben Streifen und einem gelben Haarbüschel zwischen den Augen.

Lebensweise und Vorkommen

Hummeln sind durch ihren buschigen Pelz gut gegen Kälte geschützt, so dass Hummelköniginnen bereits bei zwei und Arbeiterinnen bei sechs Grad aus dem Nest fliegen. Hummeln kommen vom Flachland bis in Mittelgebirge bis auf 1300 Metern Höhe vor. Vom Waldrand bis ins offene, wiesen- und weidendurchsetzte Gelände, an Feldgehölzen, Gebüschen, Hecken, Böschungen, Weg- und Straßenrändern, auf Weinbergsbrachen und Magerwiesen sind sie anzutreffen.

In Dörfern und Städten auch in Gärten und Parkanlagen, sowie in Obstplantagen fühlen sich Hummeln ebenfalls wohl.

Im Grunde überall dort, wo sie einen geeigneten Platz für ihr Nest und Nahrungspflanzen vorfinden. Vor allem die Steinhummel kann sich auch im Stroh von Ställen oder in verlassenen Vogelnestern und im Boden liegenden Mäusenestern aufhalten.

Ein Staat besteht meistens aus 100 bis 300 Tieren. Honig produzieren die Tiere zwar nur für ihren eigenen Bedarf; ihr Nutzen als Bestäuber von Wild- und Nutzpflanzen ist aber von unschätzbarem Wert.

Das steht auf dem Speiseplan

Steinhummeln bevorzugen den Nektar von verschiedenen Kleearten und Taubnesseln. Sie ernähren sich rein vegetarisch. Ihre wichtigste Nahrungsquelle sind Pflanzensäfte, insbesondere der Pollen und der Nektar von Blüten. Zu den bevorzugten Pflanzen gehören insbesondere die Vogel-Wicke, die Taubnesseln , Wiesen-Klee und Kriechender Günsel. Aber auch andere blütentragende Pflanzen werden gerne angeflogen.

Mehr zum Thema Insekten

Insekten - Nützliche Helfer im Garten

© Birgit Helbig

Nicht nur in der freien Natur, sondern gerade auch in Gärten helfen die vielen nützlichen Insekten dabei, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren.

Weiterlesen

Schmetterlingsbar selbst bauen

© Anita Schäffer

Schmetterlinge mögen nicht nur Blumen und andere Pflanzen, sondern stehen ebenso auf Süßes und Fruchtiges. Diese Art der Nahrungsquelle können Sie ihnen ganz einfach anbieten.

Weiterlesen

Schmetterlingswiese anlegen

© C. Geidel

Die Blumenwiese ist das Herz eines jeden Naturgartens. Eine Blumenwiese bietet Farbenpracht und biologische Vielfalt. Wir haben einige Tipps für Sie, wie Sie ein solches Schmuckstück am besten handhaben.

Weiterlesen

Insektenhotel selbst bauen

© Birgit Helbig

Nicht nur in der freien Natur, sondern gerade auch in Gärten helfen die vielen nützlichen Insekten dabei, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren

Weiterlesen

Insektensterben

© Dr. Eberhard Pfeuffer

Insektensterben – kaum ein Wort hat die Diskussion im Natur- und Artenschutz in den vergangenen Jahren so sehr dominiert wie dieser Begriff. Aber ist die Entwicklung wirklich neu?

Weiterlesen

Zurück

LBV-Naturtelefon

Telefon-Icon

Sie haben Fragen rund um die Natur in und außerhalb Ihres Gartens?

 

Unser LBV-Naturtelefon steht Ihnen Montag bis Freitag von 9 bis 11 und von 14- 16 Uhr zur Verfügung:

 

0 91 74 / 47 75 - 5000

 

E-Mail:

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz