Laubfrosch
Hyla arborea

Rote Liste Bayern: Stark gefährdet
Erhaltungszustand Kontinental: ungünstig/unzureichend
Alpin: ungünstig/schlecht
Verbreitung und Bestandssituation
In Bayern ist die Art eher lückig verbreitet. Vorkommensschwerpunkte sind die nordbayerischen Teichgebiete, das voralpine Moor- und Hügelland und die Täler von Donau, Isar und Inn.
Lebensraum und Lebensweise
Ein Laubfrosch-Lebensraum ist ein Biotopkomplex aus drei Teiljahreslebensräumen: Ruf- und Laichgewässer, terrestrisches Umland (Sommerlebensraum) und Winterquartier. Der Laubfrosch ist eine geeignete Leitart für die Biotopvernetzung. Als Grundlage für ihre Wanderungen sind Wanderkorridore wie Hecken, Wald- und Wegränder, Raine, Gräben oder auch reich strukturiertes Grünland von essenzieller Bedeutung.
Die tag- und nachtaktive Art besiedelt Lebensräume mit hohem, schwankendem Grundwasserstand u.a. auch Abbaustellen mit "frühen" Sukzessionsstadien, wo es ausgedehnte Feuchtflächen in Kombination mit Hecken und Gebüschen sowie geeigneten Laichgewässern gibt. Letztere sollten gut besonnt und sommerwarm sein und Flachufer besitzen.
Dornige Heckensträucher, insbesondere Brombeeren, sind wichtige Sommerlebensräume.
Laubfrösche sind im Freiland mit einer Lebenserwartung von 5-6 Jahren vergleichsweise kurzlebig. Die adulten Laubfrösche verlassen nach dem Ablaichen meist die Gewässer und verbringen den Sommer bis über einen Kilometer entfernt in Hochstauden, Röhricht, Hecken, Gebüschen und Bäumen (bis in die Kronenregion hinein!).

Gefährdungen und Beeinträchtigungen
- Beseitigung von Hecken und Gebüschen im Umfeld von Ruf- und Laichgewässer
- Rekultivierung von Abbaustellen mit Beseitigung von Gewässern und Kleinstrukturen
- Zerschneidung von Lebensräumen, insbesondere Trennung von Laichgewässern und Landlebensräumen / Winterquartieren
- Zunehmende Isolierung von (Rest-) Populationen

Mögliche Schutz-Maßnahmen
- Neuanlage von geeigneten Laichgewässern
- Extensivierung geeigneter Landlebensräume im Umfeld
- Anlage von Winterquartieren
Allgemein gilt: Neben der Anlage der Laichgewässer muss eine dauerhafte Pflege der Strukturen gewährleistet (d.h. in der Plangenehmigung festgeschrieben) werden.
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