Knoblauchkröte
Pelobates fuscus

Rote Liste Bayern: Stark gefährdet
Erhaltungszustand Kontinental: ungünstig/unzureichend
Verbreitung und Bestandssituation
In Bayern konnte man früher Knoblauchkröten vom Donautal aus nach Norden - östlich bis auf Höhe Würzburg - fast flächendeckend in geeigneten Tieflagen finden. Allerdings scheint in den letzten 20 Jahren in vielen Fundorten der Bestand erloschen zu sein.
Lebensraum und Lebensweise
Knoblauchkröten sind ursprüngliche Steppentiere, die in offenen bis mäßig beschatteten Habitaten mit vorzugsweise lockerer Krautschicht vorkommen. Sie benötigen leicht grabbare, lockere, offene oder wenig beschattete Böden, in die sie sich tagsüber bis gut einen halben Meter, während der Laichzeit aber auch nur wenige Zentimeter tief eingraben können. Sandboden wird bevorzugt, aber auch schwerere (Löss- / Lehm-) Böden werden besiedelt.
Da der Aktionsradius der Tiere nur 200-400 m rund um das Laichgewässer beträgt, darf dieses nicht weit entfernt sein. Geeignet sind meist größere, v. a. am Ufer vegetationsreiche Stillgewässer ab ca. 30 cm Tiefe. Die Tiere besitzen keine feste Laichplatzbindung.
Nach der zweiten Überwinterung sind Knoblauchkröten geschlechtsreif und können bis zu 10 Jahre alt werden. Wenn die Bodentemperaturen im Spätherbst unter 3-4°C sinken, verschwinden die Tiere in selbst gegrabenen oder vorhandenen, bis über 1 m tiefen Höhlen und Erdgängen, wo sie überwintern.

Gefährdungen und Beeinträchtigungen
- Verlust von Laichgewässern durch Verfüllen, Flurbereinigungen, wasserbauliche Maßnahmen usw.
- Rekultivierung von Abbaustellen mit Beseitigung von Kleinstrukturen und Folgenutzung Wald (Aufforstung) oder Landwirtschaft
- Zerschneidung von Lebensräumen, insbesondere Trennung von Laichgewässern und Landlebensräumen / Winterquartieren und unmittelbares Überfahren von Tieren
- Zunehmende Isolierung von (Rest-) Populationen
Mögliche Schutz-Maßnahmen
- Anlage geeigneter Laichgewässer zur Wiederherstellung von Laichplatzverbünden (z. B. durch Entlandung und Freistellung von Verbuschung)
Allgemein gilt: Neben der Anlage der Laichgewässer muss eine dauerhafte Pflege der Strukturen gewährleistet sein.
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