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Erster Etappenerfolg für den LBV und seine Unterstützer bei der Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen den Bau eines Deichs an der Donau ca. sechs Kilometer oberhalb von Kelheim bei Staubing. Der LBV hatte im Oktober 2018 Klage eingereicht, weil die Artenschützer befürchten, dass nach dem Bau des geplanten Deichs der natürliche Abflussbereich der Donau bei Hochwasser so stark verkleinert werden würde, dass die letzte große flussmittige Kiesbank der gesamten deutschen Donau durch die stärkere Strömung unwiederbringlich abgetragen wird. Noch stellt die seit Jahrhunderten an dieser Stelle bestehende Kiesbank einen einzigartigen Lebensraum für viele bedrohte Vogel- und vor allem Fischarten dar.
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In Anbetracht der Hochwasserschäden in der Vergangenheit weisen LBV und Landesfischereiverband auf den besonderen Stellenwert von Gewässerrandstreifen hin.
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Dauerregen, Kälte und die Hochwasser-Überschwemmungen der letzten Wochen sind in der Tierwelt Bayerns für großflächige Verluste verantwortlich.
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