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Heute hat die EU-Kommission verkündet, Deutschland in einem weiteren Naturschutzfall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Es geht um den unzureichenden Erhalt von artenreichen Mähwiesen in FFH-(Fauna-Flora-Habitat-)Gebieten, die Teil des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind. Nach EU-Recht darf sich der Zustand der geschützten Arten und Lebensräume in diesen Gebieten nicht verschlechtern.
Weiterlesen … LBV zur Klage der EU-Kommission: Deutschland muss Grünlandschutz in FFH-Gebieten endlich ernstnehmen