Zwischenbilanz Stunde der Wintervögel 2020 in Bayern

Mehr Eichelhäher überwintern im Freistaat – Nordische Gäste sind derzeit in mindestens jedem dritten Garten zu beobachten

Nach einer ersten Zwischenbilanz liefern sich derzeit Haussperling (1.) und Kohlmeise (2.) ein Duell um den Spitzenplatz des am häufigsten gemeldeten Vogels im Freistaat. Derzeit belegt der Eichelhäher zum ersten Mal in der 15-jährigen Geschichte der Aktion sogar den 9. Platz der bayerischen Vogelhitliste.

Vögel im Schnee am Futterhaus |© Manfred Schmidl © Manfred Schmidl

Dank der Unterstützung von vielen tausend interessierten Naturfreunden erklärt Bayerns größte bürgerwissenschaftliche Mitmachaktion einmal mehr ein winterliches Naturphänomen: nach den Erlenzeisigen im Vorjahr überwintern dieses Jahr mehr Eichelhäher im Freistaat.

Im Herbst kamen viele Eichelhäher zum Überwintern nach Deutschland

Eichelhäher sitzt auf Futterhaus ist von der Seite zu sehen |© Günther Lamm © Günther Lamm
Der Eichelhäher belegt Platz 9.

So konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der „Stunde der Wintervögel“ diesmal in mehr als jedem dritten Garten einen der bekannten Rabenvögel beobachten. Nachdem sich der Eichelhäher 2018 in Nordosteuropa besonders gut entwickeln konnten, kamen im Herbst 2019 viele der Vögel zum Überwintern nach Deutschland und sind nun teilweise auch in Bayern geblieben. Im Schnitt der letzten Jahre bekam sonst nur jeder Vierte einen der farbenfreudigen Vögel im Garten zu sehen.

Derzeit belegt der Eichelhäher zum ersten Mal in der 15-jährigen Geschichte der Aktion sogar den 9. Platz der bayerischen Vogelhitliste. Ähnlich häufig wurde der Eichelhäher bei unserer Mitmachaktion zuletzt 2011 beobachtet. Wir sind gespannt, ob sich der aktuelle Trend vielleicht sogar noch etwas verstärkt.

Bisher belegt der Eichelhäher Platz 9 bei der Stunde der Wintervögel

Die Stunde der Wintervögel 2020 bestätigt den Anschein, dass zahlreiche Eichelhäher, die im Herbst in großer Zahl aus dem Norden nach Bayern, Deutschland und Mitteleuropa gezogen sind, nun in den bayerischen Gärten an die Futterhäuschen kommen und überwintern.

Der letzte massive Einflug von Eichelhähern fand 1978 statt. Vermutlich gab es in Nordosteuropa im Jahr 2018 eine sogenannte Eichelvollmast, die mit dem Überangebot an Eicheln sehr gute Bedingungen für das Überwintern und die Fortpflanzung der Eichelhäher bot. 2019 sind nun mehr Eichelhäher Richtung Süden gezogen, weil in ihren Herkunftsgebieten nicht mehr genug Nahrung für die ungewöhnlich vielen Vögel vorhanden ist.

Bisher belegt der Eichelhäher Platz 9 und wurde in mehr als jedem dritten Garten beobachtet.

Die milden Wintertemperaturen spiegeln sich im Zwischenergebnis wider

Ein Hausrotschwanzmännchen sitzt auf einem Holzpfahl | © Rosl Roessner © Rosl Roessner
In mehr Gärten Hausrotschwänze und Bachstelzen beobachtet werden.

Die bisher milden Wintertemperaturen spiegeln sich auch im Zwischenergebnis der Zählaktion wider: im Vergleich zu den Vorjahren konnten bisher in mehr Gärten Hausrotschwänze und Bachstelzen beobachtet werden. Auch der Star wurde häufiger gesehen, erreicht bisher aber nicht seine Spitzenzahlen von 2018 und 2015.

In der vorläufigen Top-Ten landet der Feldsperling hinter dem Spatz und der Kohlmeise auf Rang 3. Dahinter folgt die Blaumeise (4.), die sich im Vergleich zum Vorjahr vor die Amsel (5.) schiebt. Auf den Rängen 6 und 7 rangieren zwei Finken: Grünfink und Buchfink. Platz 8 belegt die Elster vor dem Eichelhäher und das Rotkehlchen rundet die Reihenfolge der zehn bisher auf häufigsten beobachteten Wintervögel ab.

Noch bis zum 20. Januar können die vom Wochenende gemachten Beobachtungen gemeldet werden unter www.stunde-der-wintervoegel.de.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz