Zum Schutz der überwinternden Zugvögel: freiwilliger Verzicht auf Wassersport

Erfolgreiches Abkommen zum Schutz der Wasservögel an bayerischen Seen feiert sein 25-jähriges Jubiläum

Seit dem 1. November gilt auf den großen bayerischen Voralpenseen Starnberger See, Ammersee und Chiemsee die Winterruhe für Wasservögel. Bis März schränken der Bayerische Seglerverband und weitere Nutzerverbände ihren Betrieb in diesen international bedeutenden Zugvogelreservaten freiwillig ein. Das dient dem Schutz zehntausender Wasservögel, die hier rasten und überwintern.

Wasservogelansammlung Roseninselbucht | © Dr. Andrea Gehrold © Dr. Andrea Gehrold
Zugvögel nutzen die bayerischen Seen für eine Rast auf ihrer langen Reise.

Eine störungsfreie Umgebung ist lebenswichtig für die Zugvögel. Nur so können sie genug Energiereserven speichern und die kalte Jahreszeit überstehen. Um die Störungen durch den Wassersport zu senken, wurde vor 25 Jahren eines der ersten Naturschutz-Abkommen im Freistaat beschlossen – in freiwilligen Vereinbarungen zwischen Umweltministerium und Seenutzern. Wir sehen diese langjährige rücksichtsvolle Selbstverpflichtung als beeindruckendes Vorbild im Vogelschutz.

Ruhezonen für weit gereiste Wintergäste

Prachttaucher | © Prof. Dr. Dr. Christian Haass © Prof. Dr. Dr. Christian Haass
Seltene Gäste aus der Tundra: Prachttaucher

Starnberger See, Ammersee und Chiemsee zählen zu den wichtigsten Stationen für den Wasservogelzug in Europa. Sie bieten nicht nur Nahrung, sondern frieren auch fast nie zu. Jeden Winter kommen hier bis zu 70.000 Wasservögel zusammen. Teilweise sind es über 30 verschiedene Arten gleichzeitig. Besonders häufig sind Blässrallen, Reiherenten, Tafelenten und Kolbenenten. Daneben gibt es auch echte Seltenheiten wie die in den Tundraregionen Skandinaviens und Russlands brütenden Pracht- und Sterntaucher.

Die drei großen Seen sind von internationaler Bedeutung für überwinternde und rastende Wasservögel aus ganz Europa und Nordasien. Dies ist einer der Gründe, warum sie als international bedeutsame Feuchtgebiete unter den Schutz der Ramsar-Konvention gestellt und als europäische NATURA 2000-Vogelschutzgebiete ausgewiesen wurden.

Die Störungsfreiheit dieser Rückzugsorte ist essenziell für den Wasservogelschutz, denn die weit gereisten Wintergäste reagieren sehr scheu auf die Nähe des Menschen. Oft reicht schon ein einzelner Wassersportler aus, um einen ganzen Schwarm aufzuschrecken. Dabei verlieren die Vögel Energie und Fettreserven, die sie dringend benötigen, um die kalten Wintermonate zu überstehen.

Die Geschichte des Seenschutzes

Tafel und Reiherente | © Dr. Andrea Gehrold © Dr. Andrea Gehrold
Tafel und Reiherente rasten auf den großen bayerischen Seen.

Der ehemalige Vorsitzende des LBV Starnberg Horst Guckelsberger ergriff als einer der ersten die Initiative und sprach sich schon in den 1990er Jahren mit dem damaligen Umweltminister Dr. Thomas Goppel, dem damaligen Vorsitzenden des Bayerischen Seglerverbandes BSV Günter Bornemann und dem Innungsmeister der Boots- und Schiffbauer Anton Dreher, Rambeck Werft, für ein Abkommen aus.  

Als Vorreiter wurde schließlich der Bayerische Seglerverband aktiv und erklärte sich 1997 bereit, von 1. November bis 30. März auf die Ausübung des Segelsports auf den drei großen Seen zu verzichten. „Auf Grundlage der freiwilligen Vereinbarung mit dem Umweltministerium werden Ammersee, Chiemsee und Starnberger See im Winter von Seglern nicht genutzt, um im Sinne des Vogel- und Naturschutzes einen Beitrag zu leisten“, erklärt die heutige BSV-Vorsitzende Sibylle Merk

In der Folge schlossen sich der Bayerische Ruderverband, die Werftbesitzer*innen und die Berufsfischer*innen der Fischereigenossenschaft Würmsee an. 

Bis heute benötigt es immer wieder Erklärungen für diesen Schritt, mit dem schließlich auch erhebliche Einschränkungen verbunden sind. Mittlerweile ist es auch der Unterstützung der Seenverwaltung, der Seenschifffahrt und der Wassersportstationen vor Ort zu verdanken, dass im Winter Ruhe an den Seen einkehrt. „Dank der Rücksichtnahme zahlreicher Akteure besteht das Abkommen mittlerweile erfolgreich seit 25 Jahren“, betonen die Gebietsbetreuer*innen der drei großen Seen. Sie sind die Ansprechpartner*innen vor Ort, leisten Aufklärungsarbeit und setzen sich für die Einhaltung der Winterruhe für Wasservögel ein. 

Appell an private Wassersportler*innen

Eine Herausforderung sehen die Gebietsbetreuer*innen in der steigenden Zahl der privaten Wassersportler*innen. Denn wenn Vereinsstrukturen fehlen, sind die Befahrungsregeln den Freizeitsuchenden oft nicht bekannt. Doch auch Privatpersonen können durch einen freiwilligen Verzicht der Befahrung der Seen im Winter viel für den Naturschutz erreichen. Besonders die ausgewiesenen Winterruhezonen von Starnberger See, Ammer- und Chiemsee müssen von November bis März frei von Störungen bleiben. Dabei handelt es sich um die Buchten und Flachwasserzonen, in denen sich die meisten Vögel aufhalten. Informationen hierzu bieten der LBV, die Gebietsbetreuung und die Landratsämter. Außerdem fordert der LBV eine bessere Kennzeichnung der Schutzgebiete, so dass sich Wassersportler*innen vor Ort orientieren können. 

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© Ralph Sturm

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