Zahlreiche vergiftete Greifvögel und Köder gefunden

LBV und GLUS warnen Spaziergänger und Hundehalter im Landkreis Coburg – Naturschützer stellen Strafanzeige

Im Landkreis Coburg sind zahlreiche vergiftete Greifvögel und Köder in unmittelbarer Nähe zueinander gefunden worden. Der Täter hat dabei das für Kinder und Hunde besonders gefährliche und verbotene Kontaktgift E605 verwendet. „Zur eigenen Sicherheit rufen wir zu erhöhter Vorsicht bei Spaziergängern und Hundehaltern in der Gegend auf“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, unser Landesfachbeauftragter für Naturschutz. Da die Tötung geschützter Vogelarten eine Straftat darstellt, haben die Naturschützer Strafanzeige gestellt.

Rohrweihen | © Herr Jungenheimer © Herr Jungenheimer
Es wurden insgesamt sechs tote Rohrweihen, eine Rabenkrähe, ein Rotmilan und zwei präparierte Hühnerköder gefunden.

Wir stellen Strafanzeige

Am 22. April fanden zufällig zwei Aktive unserer Kreisgruppe Coburg bei Freilandarbeiten in der Gemeinde Meeder auf einem Acker zwischen Oettingshausen, Ottowind und Großwalbur eine tote Rohrweihe. Als dann am nächsten Tag der zuständige Jagdpächter uns für den fast gleichen Ort vier weitere tote Rohrweihen und ein totes Huhn meldete, dessen Gefieder mit einer blauen Substanz eingefärbt war, wurde von uns umgehend die örtliche Polizei verständigt und Strafanzeige gestellt. „Die blaue Substanz deutete darauf hin, dass die Henne mit dem längst verbotenen Gift E605 als Köder präpariert wurde, denn dieses verbotene Gift, eigentlich ein Insektizid, war mit einer blauen Warnfarbe versetzt“, sagt Frank Reißenweber, Erster Vorsitzender unserer Kreisgruppe Coburg.

Untersuchungen bestätigen die Vergiftung durch das Nervengift E605

Vergiftete Rohrweihe | © Boyo Lessing © Boyo Lessing
Das in der EU seit 2001 verbotene Nervengift E605 hat die streng geschützten Wildvögel über die vergifteten Köderhennen umgebracht.

Die Polizei, die den Tatort untersuchte, fand eine weitere tote Henne mit der verdächtigen blauen Substanz, in der Nähe noch eine tote Rabenkrähe und eine weitere Rohrweihe. Zirka drei Kilometer entfernt in einem anderen Ortsteil der Gemeinde Meeder wurde zeitgleich außerdem noch ein toter Rotmilan aufgefunden. Es wurden also insgesamt sechs tote Rohrweihen, eine Rabenkrähe, ein Rotmilan und zwei präparierte Hühnerköder gefunden. „Im Schnabel zweier Tiere befanden sich noch Reste des Köderhuhns. Das Gift kann binnen Sekunden über die Schleimhäute aufgenommen werden und zum Tod führen“, sagt Julian Hauschild, ehrenamtlicher Beauftragter unserer Kreisgruppe Coburg für Naturschutzkriminalität.

Die verendeten Vögel wurden zur pathologischen Untersuchung ans Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit nach Erlangen eingeschickt und von dort aus zur toxikologischen Analyse an die LMU weitergeleitet. Ergebnis: Der Verdacht, dass das in der EU seit 2001 verbotene Nervengift E605 die streng geschützten Wildvögel über die vergifteten Köderhennen umgebracht hatte, bestätigte sich.

Einsatz des verbotenen Gifts kein Einzelfall

Die Ermittlungen der Polizei dauern an, der Täter konnte bislang nicht ermittelt werden. „Meine Einschätzung ist, dass ein Hühnerhalter aus der Region mit den präparierten Hennen einen Fuchs loswerden wollte“, so mutmaßt Frank Reißenweber. „Aber unter welchen Umständen die Straftat auch verübt wurde: Dieser Fall zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen einzelne vergiftete Tiere haben können. In der Natur wird Aas von vielen Tieren weiter verwertet. Das Gift kann so über die Nahrungskette weiteren Tieren schaden“, sagt Frank Reißenweber. Ganz in der Nähe, wo die toten Rohrweihen gefunden wurden, gab es 2020 einen – glücklicherweise erfolglosen – Giftanschlag ebenfalls mit dem verbotenen Gift E605 auf den dortigen Biber. Auch damals war kein Täter zu ermitteln.

Naturschutzkriminalität muss strikter verfolgt werden

Rohrweihe | © Hermann Fösel © Hermann Fösel
Spaziergänger, die einen toten Wildvogel oder Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten dies der Polizei melden.

Wir und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) appellieren an alle Eltern im Landkreis Coburg, ihre Kinder keine herumliegenden toten Tiere oder anderes Verdächtiges anfassen zu lassen. Alle Hundehalter vor Ort sollten ihre Tiere an die Leine nehmen. „In den vergangenen Jahren wurde bei derartigen Fällen immer wieder das hochtoxische und in Deutschland verbotene Gift Carbofuran eingesetzt, das bereits bei Hautkontakt wirkt und selbst in geringen Dosen zu Krämpfen führt.

Sowohl der Schutz der Öffentlichkeit als auch die Aufklärung der Vergiftungsfälle sind uns ein zentrales Anliegen“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz. „Wir werden nicht weiterzusehen, wie langjährigen Schutzbemühungen um einheimische Tierarten durch illegale Tötung mit qualvollen Methoden - wie Vergiftung - zunichtegemacht werden und dafür sorgen, dass solche Straftaten in Bayern künftig strikter verfolgt werden.“

Die Aufklärung solcher illegaler Wildtiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen wir und die Umweltstiftung auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Spaziergänger, die im betroffenen Raum oder andernorts einen toten Wildvogel oder Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten dies der Coburger Polizei unter 09561/6450 und uns und GLUS hier zu melden“, erklärt von Lindeiner.

 

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Fälle illegaler Verfolgung von Vögeln dokumentiert der LBV seit diesem Jahr im Auftrag des LfU/staatliche Vogelschutzwarte.

Weitere Informationen:
Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite von Tatort Natur heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.

 

 

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© Markus Bosch

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