Zähl mit: Stunde der Gartenvögel 2022

Mitmachaktion Stunde der Gartenvögel vom 13. bis 15. Mai 2022 – Vögel im Garten kennenlernen

Seit Wochen kann sich ganz Bayern an dem morgendlichen Frühlingskonzert der Singvögel erfreuen. Welche und wie viele Vögel durch die Gärten und Parks flattern, wird das Wochenende vom 13. bis 15. Mai zeigen: Wir rufen gemeinsam mit unserem bundesweiten Partner NABU bei der 18. „Stunde der Gartenvögel“ auf, eine Stunde lang Vögel zu beobachten, zu zählen und zu melden.

Ziel unserer Mitmachaktion

Ziel der Aktion ist es, Trends in den Beständen der bei uns im Siedlungsgebiet brütenden Vogelarten über die Jahre zu verfolgen. Selbst einige ehemalige Allerweltsarten, wie Haussperling oder Schwalben, haben in den letzten Jahren in ihrer Zahl abgenommen. Auch die Vielfalt der Vogelarten im Garten wird weniger.

Über die letzte Stunde der Gartenvögel

Blaumeisen | © Andreas Giessler © Andreas Giessler
Aus den Ergebnissen der Mitmachaktion konnten wir erkennen, dass der kurzfristige Bestandseinbruch der Blaumeise wieder ausgeglichen ist.

Dank einer stetig steigenden Anzahl von Teilnehmenden bekommen die Naturschützer*innen einen immer zuverlässigeren Überblick der aktuellen Vogelwelt. Voriges Jahr hatten sich im Freistaat mehr als 22.500 Menschen eine Stunde Zeit für die Natur genommen und in rund 16.300 Gärten, Parks und Balkonen ihre Vögel gezählt und uns gemeldet“, sagt Angelika Nelson. So lässt sich zum Beispiel aus den Ergebnissen der Mitmachaktion erkennen, dass der kurzfristige Bestandseinbruch der Blaumeise wieder ausgeglichen ist, der negative Trend des Grünfinken jedoch weiter anhält. Nach den Angaben zu den Zählorten zeigt sich auch: Wer in einem naturnahen, strukturreichen Garten zählt, kann mehr Vögel in Anzahl und Artenvielfalt beobachten. Gemeinsam mit der Schwesteraktion „Stunde der Wintervögel“ handelt es sich um Deutschlands größte bürgerwissenschaftliche Mitmachaktion.

Online Kurs um Vogelwissen aufzubessern

Um an der Stunde der Gartenvögel teilzunehmen, braucht es kein Expertenwissen und jede*r Interessierte kann mitmachen. Unsere Zählhilfe erleichtert die Bestimmung der einzelnen Arten auch für Menschen, die wenig über Vögel wissen. Wer unsere häufigsten Gartenvögel besser kennenlernen möchte, kann sich jederzeit für unseren kostenlosen Online-Kurs auf der unserer Webseite anmelden. In unserem etwa einstündigem Online-Kurs werden unsere 15 häufigsten, heimischen Gartenvögel fachkundig vorgestellt.

Mitmachen bei der Stunde der Gartenvögel

Und so funktioniert die Vogelzählung: Von einem ruhigen Plätzchen im Garten, Park, auf dem Balkon oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig beobachtet werden konnte. Die Beobachtungen können am besten online unter www.stunde-der-gartenvoegel.lbv.de gemeldet werden, aber auch per Post oder Telefon – kostenlose Rufnummer am 14. und 15. Mai von 10 bis 18 Uhr: 0800-1157115.

Aktuelle Zwischenstände sind ab dem ersten Zähltag auf www.stunde-dergartenvoegel.lbv.de abrufbar und können mit vergangenen Jahren verglichen werden. Für junge Vogelexpert*innen gibt es die „Schulstunde der Gartenvögel“ vom 16. bis 20. Mai.

 

Vogelkonzert genießen und aufnehmen: Dawn Chorus

Wer zwitschert alles vor der eigenen Haustür? Der LBV unterstützt als Projektpartner von BIOTOPIA – Naturkundemuseum Bayern das Citizen Science und Kunst-Projekt Dawn Chorus: vom 1. bis 31. Mai sind Naturfreundinnen und Naturfreunde aus aller Welt eingeladen den morgendlichen Vogelchor über die kostenlose Dawn Chorus-App aufzunehmen. Die Aufnahmen werden Teil einer weltweiten wissenschaftlichen Datenbank zur Biodiversitätsforschung.

 

 

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz