Wiesenvogel-Knigge: die richtigen Umgangsformen in der bayerischen Natur

Rücksicht auf Kiebitz, Uferschnepfe und Brachvogel nehmen: beim Spaziergang auf Wegen bleiben und Hunde anleinen

Der blühende Frühling ist ideal für einen ausgedehnten Spaziergang in der Natur. Dort lässt sich aktuell viel Spannendes beobachten: Viele Vögel bescheren Bayern jetzt täglich ein kostenloses Live-Konzert und einige haben bereits die ersten Eier gelegt. Gerade jetzt ist von den Menschen auch besondere Rücksicht gefragt. "Wir freuen uns sehr, dass viele die Natur bei uns in Bayern genießen wollen.

Mensch mit Hund beim Spazierengehen in Feld und Flug, der Hund ist angeleint | © Carola Bria © Carola Bria
Besonders während der Brutzeit im Frühjahr ist es besonders wichtig beim Aufenthalt in der Natur umsichtig zu sein und z. B. Hunde anzuleinen.

Doch unser Outdoor ist das Zuhause von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, in das der Mensch bei seinen Urlaubs- und Freizeitaktivitäten eindringt. Gerade in der startenden Brutsaison sind viele unserer bayerischen Vögel besonders empfindlich gegenüber Störungen. Damit der tierische Nachwuchs möglichst sicher durch die erste Zeit kommt, appellieren wir an Spazierende, Freizeitsportler*innen und Hundehalter, von April bis Ende Juni für Brutvögel und andere Wildtiere auf Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen.

Rücksicht nehmen beim Spaziergang

Viele Naturbegeisterte zieht es jetzt raus ins Grüne. An schönen Tagen sind Wiesen und Felder in naher Umgebung gut besucht. Ein Ausflug entspannt, bietet Abwechslung und hilft, die Natur besser kennenzulernen. Doch Amsel, Star und Rotkehlchen sitzen schon auf ihren Vogeleiern oder versorgen die ersten Jungvögel. Um die Vögel während der Brut nicht unnötig zu stören, rufen wir alle Spaziergänger*innen dazu auf, auf den Wegen zu bleiben und Hunde stets an der Leine zu behalten. So ersparen sie Wildtieren viel Stress und schützen den tierischen Nachwuchs.

Feldvögel besonders gefährdet

Kiebitz Altvogel mit Jungvögel auf einer Wiese | © Andreas Hartl © Andreas Hartl
Besonders Feldvögel sind durch Störungen durch Spaziergänger und freilaufende Hund gefährdet.

Besondere Rücksicht ist bei Feldvögeln geboten, die ihre Eier auf Wiesen ausbrüten. Kiebitz, Uferschnepfe und Brachvogel ziehen im hohen Gras der Felder ihre Jungen groß. Freilaufende Hunde mit ihren feinen Spürnasen sind für Vogeleltern bereits stressig, wenn sie nur zufällig nahe am oder übers Nest laufen. Wenn Gefahr droht, verlassen die verschreckten Elternvögel oft die Nester und ihre Küken können verhungern. In Naturschutzgebieten ist es in den meisten Fällen verboten, querfeldein zu spazieren oder Hunde frei umher laufen zu lassen. Gerade in der jetzigen Krisenzeit zeigt sich, wie wertvoll eine intakte Natur für uns Menschen ist. Nur wenn wir rücksichtsvoll damit umgehen, können wir auch in Zukunft diese besonderen Orte erleben und genießen. Zu einem respektvollen Umgang mit der Natur zählt auch, keinen Abfall zu hinterlassen und nicht zu zündeln. Rauchen, Grillen und offenes Feuer können sonst schnell zu einer großen Gefahr werden.

Andere richtig auf Fehlverhalten hinweisen

Sollten Sie in der Brutsaison jemanden mit freilaufendem Hund begegnen, weisen Sie ihn freundlich auf die brütenden Vögel in den umliegenden Wiesen und Feldern hin. Viele Hundehalter*innen wissen davon gar nichts und ihnen ist deshalb die Gefahr nicht bewusst. Wir empfehlen, freundlich aufzuklären und beim Ansprechen von unbedarften Verhaltensweisen in der Natur, Person von Sache stets zu trennen. Unterstellungen lösen oft nur Widerstand und Ärger aus und bewirken zumeist das Gegenteil. Ein wertschätzender Umgang mit der Natur geht mit einem wertschätzenden Umgang mit den Menschen einher.

Weitere Informationen sowie ein kostenloses Faltblatt mit Tipps für den Spaziergang mit Hund finden Sie hier.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz