Wertvoller Lebensraum mutwillig zerstört

Massive Schädigung einer Kalktuffquelle entdeckt - LBV reicht Strafanzeige wegen Umweltvergehen ein

In einem Wald bei Dittenheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde an einem streng geschützten Kalktuffbach der natürliche Quellablauf auf einer Länge von fast 100 Meter zerstört. Die zerstörte Kalktuffquelle zählt zu den wertvollsten der südlichen Frankenalb. Dies hat fatale Konsequenzen für die dort lebende Tier- und Pflanzenwelt. 

Kalktuffbach im Wald mit wasserfallähnlichen Stufen (LBV-Archivbild) | © Anne Schneider © Anne Schneider
Kalktuffquellen sind ein besonders geschützter Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie

Aufgrund des massiven Eingriffes und der Zerstörung des Ökosystems Kalktuffquelle haben wir Anzeige erstattet.

Bereits Anfang des Jahres wurde nur etwa fünf Kilometer entfernt ein Jahrhunderte altes Naturdenkmal, eine „Steinerne Rinne“, mutwillig zerstört. Quellen sind gesetzlich geschützt, es ist also verboten, diese Biotope zu zerstören.

Zudem handelt es sich bei Kalktuffquellen um einen besonders geschützten Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie, wir haben also eine besondere Verantwortung für ihren Erhalt. Die Quelle befindet sich zudem in einem Natura 2000 Gebiet. Für diese gilt, dass der Gebietszustand mindestens so erhalten bleiben muss wie er zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung war.

Jahrzehntealtes Naturphänomen wurde zerstört

Zerstörte Kalktuffquelle in Dittenheim, man sieht nur einen schmalen Wasserlauf durch einen Wald | © Eva Schubert © Eva Schubert
Zerstörte Kalktuffquelle in Dittenheim im Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen (November 2018)

Nicht zum ersten Mal wurde an dieser Stelle ein Umweltdelikt begangen. Bereits vor knapp 10 Jahren wurde derselbe Bach, jedoch an einem Abschnitt weiter bachaufwärts, durch Grabungen beschädigt. Dies führte zu erheblichen Beeinträchtigungen des Quell-Ökosystems, weshalb wir uns damals einschalteten und eine Wiederherstellung des ehemaligen Quellabflusses durchsetzten.

Dass der Quellbach nun erneut abgegraben wurde, lässt keine andere Schlussfolgerung zu, als dass er mutwillig zerstört wurde. Durch den Eingriff wurde ein jahrzehntealtes Naturphänomen zerstört.

Es ist nicht die einzige dieser besonderen Quellen, die auf dem Gemeindegebiet von Dittenheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegen und mutwillig zerstört wurden. So wurde im Januar 2018 nur etwa fünf Kilometer entfernt eine „Steinerne Rinne“ in Kurzenaltheim massiv beschädigt. Die teils kniehohe Kalktuff-Rinne wurde auf rund 15 Metern der ursprünglichen Länge von 30 Metern abgebrochen und entwendet.

Hochsensible Biotope können unwiederbringlich beeinträchtigt werden

Quellkalkausfällung in einem Bach | © Eva Schubert © Eva Schubert
Vorher: Quellkalkausfällung des Bachs bei Dittenheim (2005)

Aufgrund ihrer geringen Größe wirken Quellbiotope oft unscheinbar, wodurch ihre ökologische Wertigkeit leicht übersehen werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass hochsensible Biotope durch direkte oder auch indirekte Zerstörung unwiederbringlich beeinträchtigt werden.

Kalktuffquellen entstehen dort, wo sich versickerndes Regenwasser einen Weg durch kalkhaltiges Sedimentgestein bahnen muss und anschließend wieder ans Tageslicht tritt. Das leicht saure Regenwasser löst bei diesem Vorgang den Kalk aus dem Untergrund. Gelangt das Wasser wieder an die Oberfläche, verschieben sich die chemischen Verhältnisse durch die geänderten Druck- und Temperaturverhältnisse und Kalkablagerungen entstehen. Der in Kalktuffquellen entstehende Kalk nimmt bizarre Formationen an, die als Quellkalk bezeichnet werden.

Zu den besonderen Formen dieser Quellen gehören auch die berühmten Steinernen Rinnen.

Hintergrund

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wurde 1992 von der EU ins Leben gerufen. Die Richtlinie soll den Erhalt von besonders schutzwürdigen Lebensräumen sichern, um die dort ansässigen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Damit dient die FFH-Richtlinie gemeinsam mit der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) als Grundlage für den Europäischen Biotopverbund Natura 2000.

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© C. Mahmoudi

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