Wasservögel aus ganz Europa und Nordasien lieben Bayern

50. Jubiläum des Internationalen Ramsar-Abkommens zum Schutz von Feuchtgebieten – LBV fordert verbindliche Konzepte auf staatlichen Seeflächen

Vor 50 Jahren, am 2. Februar 1971, wurde mit der „Ramsar-Konvention“ eines der ersten globalen Naturschutzabkommen unterzeichnet. Heute tragen besonders wertvolle und zugleich bedrohte Lebensräume für Wat- und Wasservögel dieses Prädikat. In Bayern gibt es davon neun.

Kolbenenten | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Kolbenenten

Einige herausragende Ramsar-Schutzgebiete liegen direkt vor unserer Haustür, wie der Starnberger See, der Ammersee und der Chiemsee. Um diese wertvollen Feuchtgebiete Bayerns besser zu schützen, ist die Einrichtung von Ruhezonen für Wasservögel nötig. Wir fordern deshalb zum 50. Jubiläum des Abkommens verbindliche Konzepte für die staatlichen Seeflächen. So wurde es bereits 2019 im Protokoll des Runden Tisches zum Volksbegehren Artenvielfalt vereinbart.

Im Herbst lösen in den bayerischen Ramsar-Gebieten die gefiederten die menschlichen Gäste ab

Reiherenten | © Claudia Becher © Claudia Becher
Reiherenten

Während der Andrang menschlicher Besucher*innen an den bayerischen Seen langsam abflaut, ist Hochsaison bei den tierischen Wintergästen. Stock-, Reiher-, Schnatter- oder Kolbenenten und verschiedene Rallenarten: Wasservögel in großer Zahl und erstaunlicher Vielfalt rasten auf dem Starnberger See, Ammersee oder Chiemsee und tauchen im Flachwasser nach Nahrung.

Die Ramsar-Gebiete im Freistaat sind von internationaler Bedeutung, denn sie stellen für überwinternde, rastende und mausernde Wasservögel aus ganz Europa und Nordasien essenzielle Rückzugs- und Nahrungsgebiete dar. Allein an diesen drei Gewässern halten sich jeden Winter bis zu 70.000 Wasservögel auf. Dies ist einer der Gründe, sie als international bedeutsames Feuchtgebiet unter den Schutz der Ramsar-Konvention zu stellen. Besonders für Vogelarten, die auf Feuchtgebiete angewiesen sind, sind sie wichtige Brutgebiete. Zu diesen Vögeln zählen zum Beispiel schilfbrütende Rohrsängerarten oder Wiesenbrüter, wie der Große Brachvogel.

Die Ramsar-Konventionen verbinden den Schutz und die Nutzung sensibler Feuchtgebiete

Starnberger_See | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders
Starnberger See, eines der neun bayerischen Ramsau-Gebiete

„Ein zentrales Element der Ramsar-Konvention ist die Vereinbarkeit von Schutz und Nutzung der Feuchtgebiete“, erklärt Maria Els, Regierungspräsidentin von Oberbayern. „Gerade an den großen Seen im Voralpenland gilt es, die verschiedensten Freizeitinteressen in einem dicht besiedelten Raum mit dem Schutz der natürlichen Lebensräume der Wasservögel unter einen Hut zu bringen. Dies kann nur gemeinschaftlich und mit gegenseitigem Verständnis aller Akteure gelingen.“

„Wissenschaftliche Daten und Untersuchungen vor Ort bestätigen die naturschutzfachliche Bedeutung der bayerischen Ramsar-Gebiete. Gleichzeitig werden die wichtigsten Störfaktoren und ihre Auswirkungen auf Wasservögel laufend untersucht, sodass wir datenbasierte Konzepte zu Schutz und Nutzung der Flächen erarbeiten können“, so Bernd-Ulrich Rudolph vom Bayerischen Landesamt für Umwelt.

„Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Ramsar-Konvention kam es im Ramsar-Gebiet Ammersee zur Geburtsstunde der Gebietsbetreuung in Bayern. Die Gebietsbetreuung wurde seither kontinuierlich ausgebaut. Der Bayerische Naturschutzfonds stellt in der Förderperiode 2021-2024 rund 8,9 Mio. € zur Betreuung von über 60 Gebieten zur Verfügung. Die Gebietsbetreuer*innen leisten durch Information, Besucherlenkung, Vermittlung zwischen verschiedenen Interessensgruppen und Monitoring einen wesentlichen Beitrag zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete“, erklärt Ulrike Lorenz, Vorständin des Bayerischen Naturschutzfonds.

Vereinbarte Schutzkonzepte müssen angesichts der hohen Freizeitnutzung umgesetzt werden

Enten_am_Chiemsee | © Andreas Hartl © Andreas Hartl
Enten am Chiemsee

Viele der bayerischen Ramsar-Gebiete leiden unter übermäßiger Freizeitnutzung. Im Sommer und Winter werden viele bayerische Seen regelmäßig von Menschen überflutet. Verschmutzung, Störung und Zerstörung sind oft die Folge. Gerade seit der Pandemie drängen viel mehr Menschen in die heimische Natur und bedrohen damit - oft unbewusst - die störungsempfindlichen Gebiete.

Wir fordern, dass die im Protokoll des Runden Tisches zum Volksbegehren Artenvielfalt vereinbarten, verbindlichen Schutzkonzepte schnellstmöglich erarbeite und umgesetzt werden. Es ist an der Zeit, der Forderung nach einem Ruhezonen- und Ruhezeitenkonzept für Wasservögel auf staatlichen Seeflächen jetzt nachzukommen.

Hintergrundinformation zum Ramsar-Gebiet

Der 2. Februar wurde von der UN als Feuchtgebietstag gewählt. Im Jahr 1971 wurde an diesem Tag in der Stadt Ramsar (Iran) das Abkommen über "Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung" verabschiedet, mit dem Ziel, diese nachhaltig zu nutzen und deren Wert für die Natur und den Menschen zu erhalten. Die Ramsar-Konvention ist die älteste internationale Konvention, die sich mit dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen beschäftigt. Auch eine hohe ornithologische Bedeutung führt zur Ausweisung als Ramsar-Gebiet, die insbesondere auf den Schutz ziehender Wat- und Wasservögel abzielt. Allerdings werden nur die bedeutendsten Gebiete anhand festgesetzter Kriterien aufgenommen.

Chiemsee-Ramsar-Gebiet | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders
Ramsar-Gebiet Chiemsee

In Deutschland wurden bislang 35 Gebiete ausgewiesen. Die neun bayerischen Ramsar-Gebiete sind:
• Donauauen und Donaumoos
• Lech-Donauwinkel
• Ismaninger Speichersee mit Fischteichen (LBV-Gebietsbetreuerin)
• Ammersee (LBV-Gebietsbetreuer)
• Starnberger See (LBV-Gebietsbetreuerin)
• Chiemsee
• Unterer Inn
• Wildalm
• Rosenheimer Stammbeckmoore

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz