Unterstützung für Klage gegen Mountainbike-Trailpark Kornberg

Bürgerinitiative „Ruhe für den Kornberg“ unterstützt Klage des LBV mit einer Spende von 2.000 Euro

Im August 2021 haben wir Klage gegen die Baugenehmigung für den geplanten Mountainbike-Trailpark Kornberg (Lkr. Hof) beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Jetzt hat die Bürgerinitiative „Ruhe für den Kornberg“ dem LBV eine Spende in Höhe von 2.000 Euro als Beteiligung für den Prozess übergeben.

Auerhuhn | © Lorenz Wolfgang © Lorenz Wolfgang
Bestände von Auerhuhn, Weißrückenspecht oder verschiedenen Eulenarten müssen überprüft werden

„Wir haben uns zu der Spende entschlossen, weil eine Bürgerinitiative im Verfahren kein Klagerecht hätte,“ so Hans Popp, Sprecher der Bürgerinitiative. Helmut Beran, Geschäftsführer des LBV bedankte sich für die Unterstützung: „Wir erwarten, dass sich staatliche und kommunale Behörden bei Eingriffsverfahren in die Natur auch an ihre gesetzlichen Vorgaben halten. Dies war bei der Erteilung der Baugenehmigung für den Mountainbike-Trailpark am Kornberg nicht der Fall. Wir sahen uns daher leider gezwungen, Klage gegen die Baugenehmigung einzureichen“, verdeutlichte der LBV-Geschäftsführer.

Landschaftverlust dieser Größe darf nicht ohne Prüfung geschehen

Kornberg vom Hirschloh | © Swanti Bräsecke-Bartsch © Swanti Bräsecke-Bartsch
Kornberg vom Hirschloh

Nahezu 50.000 Quadratmeter sollen für einen Mountainbike-Trailpark am Kornberg im Landkreis Hof gänzlich überbaut werden, während das gesamte Projektgebiet etwa 300.000 Quadratmeter umfasst. „Solche Landschaftsverluste können wir uns unter dem Druck des Artensterbens in Zukunft nicht mehr leisten“, so Udo Benker-Wienands von der Bürgerinitiative. Man müsse dazu noch bedenken, dass in den Landkreisen Hof und Wunsiedel der Flächenanteil von Naturschutzgebieten weit unter fünf Prozent liegt.

Zusammen mit der Bürgerinitiative fordern wir daher eine umfassende Kartierung von der Tier- und Pflanzenwelt am Kornberggipfel über ein ganzes Jahr hinweg, um die Auswirkungen des Projektes vollständig bewerten zu können. Im Verfahren selbst wurde beispielsweise nicht geprüft, ob sich durch den Eingriff der Erhaltungszustand der Bestände von Auerhuhn, Weißrückenspecht oder verschiedenen Eulenarten am Kornberg verschlechtert. Eine solche Prüfung ist jedoch Grundvoraussetzung für die Bewertung solcher Bauvorhaben. Außerdem enthält die artenschutzrechtliche Prüfung erhebliche methodische Fehler.

Schwerwiegende Verfahrensfehler und Defizite in der Planung

In der Baugenehmigung ist auch nicht festgelegt, auf welchen Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant sind. Ebenso fehlt eine rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, was aus Sicht des LBV einen klaren Rechtsverstoß darstellt. Für die Ausweisung der Wildschutzzonen hätte die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung geändert und die bestehenden Betretungsverbote darin berücksichtigt werden müssen. Wir sehen auch einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, weil die Baugenehmigung keine Befreiung von Verboten der LSG-Verordnung enthält.

Der aktuelle Bescheid des Landratsamtes weist nach Einschätzung des LBV und der Bürgerinitiative demzufolge erhebliche Verfahrensfehler und umfangreiche fachliche und inhaltliche Defizite auf. In mehreren Stellungnahmen hat der LBV auf diese erheblichen Defizite im Planungsverfahren hingewiesen. Das Landratsamt Wunsiedel hat nun trotzdem eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die erheblichen Mängel zu beseitigen. Das kann nicht im Sinne eines nach Einschätzung des Landratsamtes Hof touristischen Vorzeigeprojektes sein, das den Einklang zwischen Nutzung und Schutz der Natur sucht.

Damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, hat der LBV gleichzeitig einen Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung gestellt. Wir werden uns nicht den Schwarzen Peter als Verhinderer zuschieben lassen. Der Grund für mögliche Verzögerungen liegt allein bei den zuständigen Behörden. Man kann von Behörden durchaus erwarten, dass sie naturschutzrechtliche Vorgaben in Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigen und rechtssichere Bescheide erlassen. Wenn dies nicht der Fall ist, wie beim Trailpark Kornberg, haben wir die Pflicht dies einzufordern, gegebenenfalls auch mit einer Klage.

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© Ralph Sturm

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