Uhu-Tod: Netzbetreiber verantwortlich

Geschützte Tiere sterben durch ungeschützte Strommasten

Nach dem Gesetz hätten bis Ende 2012 alle als gefährlich einzustufenden Mittelspannungsmasten von den Stromnetzbetreibern gesichert werden müssen. Dennoch hat der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) nur wenige Tage nach Ablauf der Frist nun den ersten Totfund eines Uhus zu bedauern. 

Totfund Uhu-Männchen mit aufgespannten Flügeln | © LBV © LBV
Bei Schongau wurde ein totes Uhu-Männchen gefunden

Da in ganz Bayern noch große Defizite bei der Mastsicherung herrschen, fordert der LBV die Behörden nachdrücklich dazu auf, diese umgehend durchzusetzen.

In Oberbayern starb bei Schongau am Lech ein brutreifes Uhu-Männchen an einem ungesicherten Mast, obwohl das gesamte Lechtal hätte gesichert sein sollen. Auch in anderen Bereichen Bayerns sind den LBV-Aktiven vor allem in der Umgebung von Storchennestern oder großen Talauen gefährliche Masten ohne Sicherung aufgefallen, so z.B. in Mittelfranken bei Bad Windsheim oder in Niederbayern bei Osterhofen.

Nach Paragraf 41 des Bundesnaturschutzgesetzes hatten die deutschen Netzbetreiber 10 Jahre Zeit (Fristende 31.12.2012), die Sicherung aller für Vögel gefährlichen Strommasten von Mittelspannungsleitungen flächendeckend durchzuführen. Trotzdem ist in Bayern derzeit nicht einmal die direkte Umgebung der besonders gefährdeten und geschützten Großvogelarten wie Weißstorch und Uhu ganz gesichert.

Obwohl sich der LBV mit der Erstellung einer Prioritätenkarte und bei Monitoring-Gesprächen mit Behörden und Netzbetreibern mehrfach konstruktiv eingebracht hatte, müssen wir feststellen, dass die Betreiber ihrer gesetzlichen Verpflichtung noch nicht einmal im selbst verpflichteten Minimalbereich vollständig nachgekommen sind.

Für den Start der Umsetzung wurden den Betreibern die in Bayern bekannten Brutstandorte der besonders gefährdeten Großvögel als Priorität gemeldet (Fläche entspricht Drittel Bayerns). Gegen Ende wäre die Restfläche zu sichern gewesen, um so auch die landesweit vorkommenden Turmfalken und Mäusebussarde zu schützen.

Den toten Uhu bringt der LBV den zuständigen Behörden zur Anzeige.

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© Ralph Sturm

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