Toter Wolf: LBV zieht Anzeige und Belohnung zurück

Neueste Polizeiermittlungen zeigen: Toter Wolf bei Cham nicht illegal erschossen – Tier hätte nicht bewegt werden dürfen

Aufgrund der neuesten Erkenntnisse aus den polizeilichen Ermittlungen zum kürzlich tot aufgefundenen Jungwolf bei Lam im Landkreis Cham, zieht der LBV seine Anzeige wegen möglicher illegaler Tötung sowie die damit verbundene Belohnung für Hinweise zurück.

Wolf (Symbolbild) | © Christoph Bosch © Christoph Bosch
Wolf (Symbolbild)

„Nach den derzeitigen Erkenntnissen der Polizei haben auch wir den Vorgang umgehend neu bewertet. Im Gegensatz zum nachweislich bei Pegnitz erschossenen Wolf scheint der Verdacht auf illegale Tötung in diesem Fall nach den forensischen Untersuchungen entgegen der ersten Einschätzung nicht zuzutreffen“, so LBV-Pressesprecher Markus Erlwein.

Das ehrenamtliche Mitglied des Netzwerks „Große Beutegreifer“, das den Wolf sichergestellt hatte, ist auch Kreisvorsitzender des LBV Cham. Obwohl er die Verletzung in einer ersten Begutachtung vor Ort als Schusswunde wahrgenommen und offiziell dokumentiert hatte, hätte er das Tier niemals bewegen dürfen. „Dieser Vorgang ist für uns absolut inakzeptabel“, so Erlwein weiter.

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© Gunther Zieger

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