Steigerwald: Kritik an der Staatsregierung

Geschützter Landschaftsbestandteil muss erhalten bleiben

Der LBV kritisiert die geplante Außerkraftsetzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Hoher Buchener Wald“ durch die Bayerische Staatsregierung

Ein Buchenwald im Steigerwald | © Thomas Stephan © Thomas Stephan
Buchenwald im Steigerwald

„Die Aufhebung einer bestehenden Rechtsverordnung per Handstreich durch die Staatsregierung widerspricht sämtlichen rechtsstaatlichen Prinzipien und kann nicht ohne Widerspruch bleiben“, erklärt der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann.

Der LBV hat die Ausweisung des Schutzgebietes als wesentlichen Teil zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie ausdrücklich unterstützt. „Wenn überhaupt, kann das Schutzgebiet nur nach Durchführung eines öffentlichen Verfahrens wieder aufgehoben werden“, so der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann.

„Wir sehen die Ausweisung als ersten Schritt, mit der Bayern seine Verpflichtung und seine Verantwortung zum Schutz der Buchenwälder zumindest teilweise erfüllte“, erklärt Sothmann weiter. Umso unverständlicher ist jetzt das Bestreben der Staatsregierung, das Schutzgebiet, das durch Beschlüsse des Kreistages Bamberg und der Gemeinde Ebrach auf den Weg gebracht wurde, wieder aufzuheben. „Wir erwarten, dass die Staatsregierung die eindeutigen Beschlüsse der kommunalen Gremien respektiert und großflächig Staatswälder schützt“, fordert Sothmann.

Der LBV wird sich mit aller Kraft für den Erhalt des Geschützten Landschaftsbestandteiles „Hoher Buchener Wald“ einsetzen. Kleinräumige Naturschutzkonzepte der Forstbetriebe können großflächige Waldschutzgebiete nicht ersetzen. Nur durch den Verzicht auf forstliche Nutzung kann die Artenvielfalt in Wäldern deutlich gesteigert werden und nur so können sich Waldgebiete von nationaler Bedeutung entwickeln.

„Die Bayerische Staatsregierung muss sich fragen, wie sie das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 zehn Prozent der öffentlichen Wälder aus der Nutzung zu nehmen, umsetzen will, wenn sie sich weiterhin konsequent gegen großflächige Waldschutzgebiete ausspricht“, so der LBV-Vorsitzende. Bislang sind bayernweit nur 26.700 Hektar Staatswälder dauerhaft geschützt. Damit wird in Bayerns Staatswald nur ein Drittel des Zieles der Nationalen Biodiversitätsstrategie erreicht.

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© Ralph Sturm

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