Statement des LBV-Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer zur Annahme der Eilanträge von GzSdW und BN gegen die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes im südlichen Oberbayern

„Nachvollziehbarkeit der Begründung von Anfang an höchst zweifelhaft"

Wolf auf einer Wiese | © Christoph Bosch © Christoph Bosch
Die Regierung von Oberbayern hat am 18.1. entgegen des Bayerischen Aktionsplans Wolf zu handeln und einen Wolf zu entnehmen

LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer:
„Der LBV begrüßt die Annahme der Eilanträge, da wir die Nachvollziehbarkeit der Begründung der Expertenkommission von Anfang an für höchst zweifelhaft hielten. Dies gibt uns jetzt die Möglichkeit, die Entscheidungsfindung detailliert auf den Bayerischen Aktionsplan Wolf zu überprüfen. Da bisher zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für den Menschen vom betroffenen Wolf im südlichen Oberbayern ausging, lässt der Bayerische Aktionsplan Wolf die Genehmigung ohnehin nicht zu.“

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