So wertvoll können unsere Gewässer sein
LBV und Bayerischer Gemeindetag stellen Praxisbroschüre „Lebendige Bäche in Bayern“ vor
Zusammen mit dem Bayerische Gemeindetag haben wir eine neue Praxisbroschüre für den Schutz von kleineren Fließgewässern im Freistaat vorgestellt. Wir wollen mit diesem Leitfaden ganz praxisnah den bayerischen Kommunen Wege aufzeigen, sowohl etwas für den Erhalt der Biodiversität als auch für den vorsorgenden Hochwasserschutz zu tun. Mit der Vorstellung der neuen Praxisbroschüre verknüpften die beiden Verbände auch die Aufforderung an die neue Landesregierung, die Einrichtung von Gewässerrandstreifen auch in Bayern verpflichtend zu machen.

Mehrere hundert Kilometer Gewässer wurden kartiert und untersucht

Auch der Präsident des Bayerischen Gemeindetages Dr. Uwe Brandl unterstrich die Wichtigkeit des Themas: „Unsere Städte, Märkte und Gemeinden sind zuständig für den Erhalt und die Entwicklung Gewässer dritter Ordnung. Die neue LBV-Broschüre zeigt den Bürgermeistern in anschaulicher Art und Weise die vielfältigen Möglichkeiten auf, die die Kommune dabei hat.“
Seit 2015 haben wir in elf Projektgebieten in sechs bayerischen Regierungsbezirken mit finanzieller Unterstützung der Umweltstiftung Michael Otto ein Modellprojekt an sogenannten Gewässern dritter Ordnung durchgeführt. Dabei wurden mehrere hundert Kilometer Gewässerstrecke kartiert und auch die Biologie der Gewässer untersucht.
Das Resultat ist eine Praxisbroschüre mit gezielten Maßnahmenvorschlägen, welche die bayerischen Kommunen umsetzen können. Für eine möglichst ganzheitliche Betrachtung der Gewässersysteme, kooperieren wir im Projekt, unter anderem, auch mit dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium und den Bayerischen Staatsforsten.
Forderung an neue Landesregierung: Gewässerrandstreifen müssen verbindlich sein

Einig waren sich beide Verbandsspitzen auch bei ihrer gemeinsamen Forderung an die neue Landesregierung: „Gewässerrandstreifen sind einerseits enorm wichtig für die Wasserqualität, sie dienen aber andererseits auch als wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten“, so Norbert Schäffer. „An jedem Gewässer in Bayern müssten solche Gewässerrandstreifen verbindlich eingerichtet werden, wie es bundesweit ja bereits schon länger verpflichtend ist“.
„Wir fordern den Freistaat Bayern auf, sich von seiner Dogmatik des freiwilligen Schutzes von Gewässerrandstreifen abzukehren“, erklärt Dr. Brandl. „Kein Bundesland außer Bayern überlässt den Schutz von wasserfachlich notwendigen Gewässerrandstreifen der Freiwilligkeit.
Der Freistaat ist gerade vor dem Hintergrund der europaweiten Debatte um die Qualität unserer Gewässer aufgefordert, den Mindestgewässerrandstreifen des Wasserhaushaltsgesetzes auch für Bayern durchzusetzen. Bayerische Gewässer haben keinen geringeren Anspruch auf Schutz als Gewässer anderer Bundesländer.“
Praxisbroschüre als PDF-Download
