Skilift vor Birkhuhn? LBV warnt vor massiven Schäden für die Alpennatur
Nach Bewertung der Baupläne ist der neue Sessellift am Scheidtobel für den LBV nicht genehmigungsfähig
Der geplante Bau eines neuen Sessellifts am Scheidtobel (Lkr. Oberallgäu) gefährdet einen der besten Lebensräume für das bedrohte Birkhuhn in Bayern. Gebaut werden soll auch auf Flächen, die innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, des Fauna-Flora-Habitats-Gebietes (FFH) und eines Vogelschutzgebietes liegen. Nach der Sichtung der jetzt vorliegenden Pläne lehnt der LBV diese entschieden ab und hat eine Stellungnahme an das Landratsamt Oberallgäu geschickt.
„Das Bauvorhaben am Fellhorn ist höchstbedenklich und steht klar im Widerspruch zu den Zielen der Schutzgebiete. Wegen der schädlichen Auswirkungen auf die Natur in den Alpen ist der Sessellift nicht genehmigungsfähig“, kritisiert LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Auch warnt der LBV, dass neben den Plänen für den neuen Sessellift noch weitere Bauvorhaben vorliegen, die in ihrer Summe verheerende Folgen für die alpine Natur haben. „Wir werden nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft werden. Im Falle eines positiven Bescheids werden wir rechtliche Schritte prüfen”, so Beran weiter.
„Wenn selbst in den Planunterlagen von einer Vielzahl von Störfaktoren für das Birkhuhn ausgegangen wird, wie Schneeverdichtung durch Pistenfahrzeuge, Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen, Störungen an Balzplätzen sowie erhebliche Beeinträchtigungen während der Bauphase, dann heißt das nichts Gutes für diese vom Aussterben bedrohte Vogelart“, so Beran. Das unterstreichen auch die konkreten Bauplanungen. So wird der geplante Neubau des Sessellifts mehr Fläche beanspruchen als die alte Scheidtobelbahn: Die Talstation soll ca. 100 Meter talwärts verlegt werden, die Bergstation um 220 Meter höher. Dazu kommen verschiedene Ausweitungen der Pistenflächen und ein Lawinenablenkdamm. „Es handelt sich bei dem geplanten Bau nicht um ein Ersatzvorhaben, sondern um eine deutliche Erweiterung mit neuer Ski-Infrastruktur. Dies widerspricht ganz klar den Vorgaben des Alpenplans und ist somit nicht genehmigungsfähig“, erläutert LBV-Geschäftsführer Beran.
Weitere Pläne drängen die Natur scheibchenweise zurück
Die Betreiber der Fellhornbahn planen parallel noch weitere Vorhaben im Bereich Scheidtobel, die nicht Bestandteil der vorliegenden Pläne sind. Ein neuer Schneiteich mit einer dreifachen Speicherkapazität soll beim Kanzelwandhaus errichtet werden. Des Weiteren werden Pistenverläufe verbessert und ein neuer Anfänger-Übungslift (Swiss Cord) errichtet. Der LBV fordert daher ein Zusammenlegen des laufenden Verfahrens mit den weiteren Plänen, um die gesamten Auswirkungen auf die schützenswerte Natur zu prüfen. „Ohne zu wissen, welche Wirkung die Masse aller geplanten Maßnahmen entfaltet, ist eine fundierte, fachliche Beurteilung der jetzt vorliegenden Pläne unmöglich. Von einer Salamitaktik, Genehmigungen für Einzelvorhaben zu erreichen, die insgesamt gar nicht oder nur mit hohen Auflagen genehmigungsfähig wären, lassen wir uns nicht blenden.“
Ohne Umweltprüfung kein Schutz der Alpen
Bereits im Oktober hatte der LBV kritisiert, dass durch das sogenannte Dritte Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausgehebelt werden. So ist für den geplanten Neubau der Sesselbahn am Scheidtobel im Landkreis Oberallgäu keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig. Das bedeutet konkret, dass Verbände wie der LBV kein automatisches Mitspracherecht mehr haben. Ihre Stellungnahmen müssen von Behörden nicht mehr berücksichtigt werden. Schwerwiegende Eingriffe in geschützten Lebensräumen können so ohne umfassende Umweltprüfung einfach stattfinden.