Rio + 20: Was muss Bayern tun?
LBV: In Bayern droht das Aus für Feldlerche und Kiebitz
Hilpoltstein. Heute beginnt in Rio der Uno-Gipfel Rio+20. Das Thema Sicherung der Biodiversität spielt bei den meisten Teilnehmern bestenfalls noch eine nachgeordnete Rolle. Die aktuelle Veröffentlichung der globalen Roten Liste durch die IUCN hat gezeigt, dass ein großer Teil der Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht ist und dies auch erhebliche Auswirkungen auf die Menschen hat.
Im April 2008 hat die Staatsregierung eine bayerische Biodiversitätsstrategie veröffentlicht. Darin wird auch für Bayern ein deutlicher Rückgang der Bestände vieler Tier- und Pflanzenarten beklagt. In der Konsequenz kündigt die Staatsregierung an, dass deshalb auch in Bayern die bisherigen Anstrengungen zum Erhalt der wild-lebenden Arten, ihrer Populationen und Lebensräume, der Vielfalt der bayerischen Kulturlandschaften und der Kulturpflanzensorten und Nutztierrassen weiter verstärkt werden müssen. Dies soll auch durch erhöhte Anstrengungen für den Klimaschutz erreicht werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt möglichst gering gehalten werden.
Gerade der Anbau von Bioenergiepflanzen für Biogasanlagen und für die Herstellung von Bioethanol zur Beimischung bei Kraftstoffen als ein vermeintlicher Beitrag zum Klimaschutz hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Er stellt aus Sicht des Vogelschutzes – da sind sich alle Experten einig - die größte Bedrohung für die Vögel der offenen Kulturlandschaft dar. Nie ging es der Artengruppe der Vögel der Agrarlandschaft in Europa und auch in Deutschland schlechter als derzeit: In der Roten Liste der Vögel Bayerns ist die Feldlerche als gefährdet, Ortolan, Rebhuhn und Kiebitz als stark gefährdet und Grauammer, Brachvogel, Bekassine sowie Uferschnepfe als vom Aussterben bedroht geführt.
Die bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass sich bis 2020 für mehr als 50 % der Roten Liste-Arten die Gefährdungssituation um wenigstens eine Stufe verbessert hat. Das ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, dessen Erreichung aber in Gefahr gerät, wenn nicht rasch gehandelt wird. So müssen v.a. dringend Ackerstandorte aufgewertet und Schutzmaßnahmen für Dauergrünland und seine Bewohner ergriffen werden.
Aus Sicht des LBV müssen verbindliche Vorgaben für die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen im Umfang von mindestens 10% der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Fördervoraussetzung für EU-Agrarsubventionen gemacht werden. Es gilt, die Agrarumwelt- bzw. Vertragsnaturschutzmaßnahmen flexibler und ökologisch effizienter zu machen, eine Erfolgskomponente einzuführen und die Landwirte dabei fachkundig und intensiv zu beraten. Für einige Arten müssen darüber hinaus spezielle Artenhilfsprogramme aufgelegt werden.
All dies wird Geld kosten. Die bisherige finanzielle Ausstattung des staatlichen Naturschutzes wird dafür bei weitem nicht ausreichen.
Der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann fordert die Bayerische Staatsregierung deshalb nachdrücklich auf, den Naturschutzetat deutlich aufzustocken, damit die Artenvielfalt in Bayern gesichert werden kann und den guten Absichtserklärungen in ihrer Biodiversitätsstrategie auch entsprechende politische Entscheidungen folgen zu lassen.
V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
Dr. Andreas von Lindeiner, Artenschutzreferent, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/477575, Email: a-v-lindeiner@lbv.de