Recht für die Natur: LBV kritisiert Pläne die Verbandsklage abzuschaffen scharf
Bayerische Staatsregierung möchte Naturschutzverbände schwächen – Erfolgreiche Klagen konnten Bayerns Natur schon oft vor der Zerstörung bewahren
Gewerbegebiet im Klimaschutzwald, Straßenbau durchs Naturschutzgebiet oder Wasserkraftanlage im Alpenwildfluss: Auch in der Natur kann Unrecht und Schaden entstehen. Doch wer zieht für sie vor Gericht und verteidigt ihre Rechte? Hier greift die umweltrechtliche Verbandsklage. Doch diese ist akut bedroht. Ende Juli hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gefordert, dieses Recht bundesweit auszusetzen. Auch Ministerpräsident Dr. Markus Söder plädiert in einer Regierungserklärung für eine Abschaffung. Wir kritisieren diese nicht enden wollende Diskussion scharf.

„Die Verbandsklage ist ein zentrales Instrument in unserem Rechtsstaat. Wir und andere Naturschutzorganisationen können mit diesem Werkzeug zum Anwalt der Natur werden und so für Ihre Rechte einstehen. Denn nur mit diesem Rechtsmittel kann unabhängig überprüft werden, ob Entscheidungen von Behörden auch rechtmäßig sind“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Würde die Verbandsklage abgeschafft werden, hätte das weitreichende Folgen für Bayerns Natur. Naturschutzrechtswidrige Genehmigungen könnten zukünftig nicht mehr überprüft werden. „Die Verbandsklage ist eine besondere Errungenschaft unserer demokratischen Gesellschaft zum Schutz der Natur und zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Das Klagerecht von Verbänden und Organisationen gibt der Natur eine Stimme, die für sich selbst nicht vor Gericht ziehen kann“, betont LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.
Verbandsklage muss vollständig erhalten bleiben
Aus Sicht des LBV würde eine Abschaffung der Verbandsklage die Stellung der Naturschutzverbände entscheidend schwächen. „Der LBV ist stehts um Kooperation und Zusammenarbeit mit allen Interessensvertretern in Bayern bemüht. Wir klagen nur in Fällen, in denen wir den Schutz der Natur ernsthaft bedroht sehen“, so der LBV-Geschäftsführer. „Die geplanten Einschränkungen des Klagerechts bedrohen unsere Naturschutzarbeit. Unseren über 117.000 Unterstützerinnen und Unterstützern sind wir verpflichtet die Rechte der Natur in Bayern zu verteidigen und dafür einzustehen, dass die wertvolle Artenvielfalt im Freistaat auch in Zukunft geschützt wird.“
Immer wieder wird Naturschutzverbänden vorgeworfen, mit ihren Klagen Infrastruktur- oder Entwicklungsprojekte zu behindern. Dabei sorgt das Verbandsklagerecht lediglich dafür, dass bestehende Gesetze eingehalten werden – es schafft keine neuen Regelungen. Bau- und Genehmigungsverfahren können von Umweltverbänden nur dann gestoppt werden, wenn diese rechtswidrig durchgeführt wurden. Verzögerungen entstehen also nicht durch den Naturschutz, sondern durch mangelhafte Prüfungen oder das Unterlassen gesetzlich vorgeschriebener Schutzmaßnahmen. „Wenn Verfahren ins Stocken geraten, liegt das nicht an den Verbänden, sondern an fehlerhaften Entscheidungen der zuständigen Behörden. Doch anstatt die eigenen Versäumnisse einzugestehen, wird die Verantwortung allzu oft den Naturschutzorganisationen zugeschoben“, sagt Helmut Beran.
Wie Klagen die Natur vor Zerstörung bewahren

Besonders fatal ist es, wenn Behörden auf politischen Druck hin rechtswidrige Entscheidungen erlassen. Ein Beispiel hierfür ist die 2017 geplante Wasserkraftanlage Älpele am Naturdenkmal Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen: Trotz klarer rechtlicher Vorgaben, ablehnender Fachgutachten und mehrfachen Schutzstatus des Gebiets hatte der damalige CSU-Landrat Anton Klotz die zuständige Untere Naturschutzbehörde angewiesen, den umstrittenen Bau zu genehmigen. Durch die Klage am Verwaltungsgericht Augsburg konnte dieses Vorgehen gestoppt und eine der letzten naturnahen Alpenwildflusslandschaften gerettet werden.
Wir erwarten, dass Behörden rechtssichere Bescheide erlassen. Leider zeigen auch andere rechtliche Überprüfung wie beim Gewerbegebiet Teublitz (Lkr. Schwandorf) oder der Ortsumgehung Mantel (Lkr. Neustadt/Waldnaab), dass das in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Doch auch hier konnten Erfolge für die Natur erreicht werden: 2021 rettete der LBV 20 Hektar artenreichen Klimaschutzwald bei Teublitz im Landkreis Schwandorf vor der Abholzung für ein geplantes Gewerbegebiet. Im oberpfälzischen Mantel wurden heuer ausreichend Schutzmaßnahmen für die Natur beschlossen, die den Bau der Ortsumgehung ausgleichen werden. So zog der LBV auch seine Klage zurück.
