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LBV-Statement zur Forderung von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber für ein Umdenken bei den Flächenstilllegungen und alle landwirtschaftlichen Flächen zu nutzen

Mehr Lebensmittel und mehr Natur

Bei der GAP-Reform sind in zähem Ringen vier Prozent verpflichtende Flächen mit Vorrang für Artenvielfalt (unproduktive Flächen) ab 2023 beschlossen worden, selbst wenn aus wissenschaftlicher Sicht sogar mindestens zehn Prozent notwendig sind, um die Biodiversität und damit auch die Leistungsfähigkeit unserer Ökosysteme zu erhalten.

Blumenwiese | © Dr. Eberhard Pfeuffer © Dr. Eberhard Pfeuffer

 

LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer:


„Ökologie ist kein Luxus, sondern unverzichtbar, um auf Dauer fruchtbare Böden zu haben und Lebensmittel erzeugen zu können. Bayern hat drei wirksame Hebel, um mehr Nahrungsmittel zu erzeugen: Erstens weniger Fleisch essen. Da ein großer Teil von Weizen, Mais und Soja in den Mägen von Schweinen und Rindern, statt auf dem Teller landet, können wir mit der gleichen Ackerfläche viel mehr Menschen ernähren. Zweitens keine riesigen Ackerflächen für die Stromerzeugung mit Biogas verschwenden. Auf riesigen, monotonen Maisflächen, die der Erzeugung von Strom und ebenfalls der Erzeugung von Tierfutter dienen, können stattdessen Grundnahrungsmittel angebaut werden. Drittens weniger Lebensmittel verschwenden und wegwerfen. Erhebliche Teile der Ernten landen gar nicht im Handel, sondern werden von Discountern aus überwiegend ästhetischen Gründen aussortiert. Zusätzlich werfen die Verbraucher rund 30 Prozent der eingekauften Lebensmittel weg. Wer die aktuell 20.000 Hektar Brachflächen Bayerns, die für die Artenvielfalt von herausragender Bedeutung sind, opfert, statt diese drei Haupttreiber anzugehen, befeuert ohne Not die Biodiversitätskrise.“

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