Otterfing: Täter nutzen lebendige Taube als Giftköder für Greifvögel

Naturschutzkriminalität im Landkreis Miesbach – LBV und GLUS hoffen auf Hinweise aus der Bevölkerung

Ende Januar hat eine Anwohnerin in Otterfing im Landkreis Miesbach das Federkleid einer Zuchttaube in ihrem Garten gefunden. Einige der Federn hatten eine auffällig pinke Färbung, weshalb die Gartenbesitzerin die Polizei informierte. Die Ergebnisse einer toxikologischen Untersuchung zeigen nun, dass die Taube mit Gift präpariert wurde.

Kamikazetaube aus Nittendorf | © Ferdinand Baer © Ferdinand Baer
Sog. Kamikazetauben sind leider keine Einzelheit. Auch in Nittendorf wurde im Dezember 2024 diese Taube mit Gift präpariert, um Greifvögel zu töten.

Indem sie eine züchterisch uninteressante Taube mit Gift präparieren, versuchen Täter gezielt, Greifvögel in der Nähe ihres Taubenschlags zu töten. Diese Vorgehensweise ist nicht nur perfide, sondern stellt auch eine ernstzunehmende Straftat dar. Im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“, welches wir gemeinsam mit der Gregor Louisoder Umweltstiftung durchführen, hoffen wir nun auf Hinweise aus der Bevölkerung, um den Täter überführen zu können.

Ende Januar fand eine Anwohnerin in ihrem Garten in Otterfing einen Haufen Federn, wovon einige eine ihr seltsam erscheinende pinke Färbung aufwiesen. Daraufhin informierte die Frau die Polizei. Diese stellten einige der verdächtigen Federn sicher und wendete sich an die Untere Naturschutzbehörde in Miesbach und den LBV. Eine toxikologische Untersuchung der Federn zeigt nun: Die Zuchttaube, von der die Federn stammen, wurde mit dem Nervengift Carbofuran bestrichen. Das Insektizid ist sowohl für Tiere als auch für Menschen hochtoxisch, weshalb es bereits seit 2008 in der EU verboten ist.

 

Habicht auf der Jagd | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Hier ist der Habicht auf der Jagd zu sehen.

Mit Gift präparierte Tauben sind dem LBV und der GLUS leider nicht unbekannt. Im Fachjargon werden sie oft „Kamikaze-Tauben“ genannt. Die Täter streichen züchterisch uninteressante Tauben mit Gift im Nacken ein und lassen sie als Köder in der Nähe ihres Schlags fliegen. Ziel solcher Taten ist es meist, Greifvögel wie Habicht oder Wanderfalke zu vergiften, in deren Natur es liegt, andere Vögel in der Luft zu jagen. Dadurch sollen die Tiere des eigenen Taubenschlags geschützt werden. Alle heimischen Greifvögel sind gesetzlich streng geschützt. Sie zu verletzen oder zu töten ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Darüber hinaus handelt es sich bei einem solchen Vergehen um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, da das Gift von der präparierten Taube durch die Haut aufgenommen wird.

Die Naturschutzverbände bitten die Bevölkerung in Otterfing die Augen offen zu halten und verdächtige Beobachtungen der Polizei in Holzkirchen oder der Unteren Naturschutzbehörde in Miesbach zu melden. „Dabei ist es wichtig, auf den Selbstschutz zu achten. Die von den Tätern verwendeten Giftstoffe sind auch für Menschen und Haustiere hochgefährlich. Fassen Sie nichts an, was verdächtig erscheint“, warnt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starteten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter sind Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).

Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.

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© Dr. Olaf Broders

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