Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen

Statistiken

Statistik-Cookies erlauben das Erfassen anonymer Informationen darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen. Sie helfen uns dabei, Ihr Nutzererlebnis und unsere Inhalte zu verbessern.

Cookie-Informationen

Externe Medien

Externe Medien-Cookies erlauben das Laden von Medieninhalten aus externen Quellen. Sie können auch während des Besuchs der Webseite aktiviert werden, wenn Sie auf blockierte Medieninhalte stoßen.

Cookie-Informationen

Statement unseres Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer zur Pressemitteilung des
StMELF „Grünes Netzwerk in Bayern nun vollständig“

Nutzungsfreie Wälder haben besondere Bedeutung für Schutz der Biologischen Vielfalt

Dr. Markus Söder (Ministerpräsident), Michaela Kaniber (Forstministerin) und Dr. Norbert Schäffer (LBV-Vorsitzender) im Nürnberger Reichswald | © StMELF © StMELF
v.l.n.r. Dr. Markus Söder (Ministerpräsident), Michaela Kaniber (Forstministerin) und Dr. Norbert Schäffer (LBV-Vorsitzender) bei der Ausweisung des Nürnberger Reichswaldes als Naturwald.

 

Unser Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer:

„Nutzungsfreie Wälder sind für den Schutz der Biologischen Vielfalt von besonderer Qualität und deshalb auch von besonderer Bedeutung. Der LBV freut sich über die drei neu ausgewiesenen Naturwaldflächen Feuchtwälder im Nürnberger Reichswald, Laubwälder an den Rodachhängen bei Nordhalben in Oberfranken und Auwälder an der Unteren Iller zwischen Neu-Ulm und Illertissen. Diese Ausweisung zeigt auch, welch große Bedeutung der Runde Tisch zum Volksbegehren Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ für die verschiedensten Bereiche des Naturschutzes in Bayern hatte.“

Zurück

Unsere Feldvögel kommen aus den Winterquartieren zurück. Unterstützen Sie uns beim Schutz der Feldvögel!

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr