Neuer Fall von Naturschutzkriminalität: Uhu mit Schrotgewehr erschossen

LBV und GLUS fordern konsequentes Vorgehen gegen die illegale Tötung geschützter Arten – erschreckende Fallzahl bereits im ersten Jahresquartal

Im Landkreis Rottal-Inn wurde ein Uhu mit einem Schrotgewehr beschossen. Der streng geschützte Vogel ist an den schweren Verletzungen verendet.

Uhu | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
Im Landkreis Rottal-Inn wurde ein Uhu mit einem Schrotgewehr beschossen und ist an den schweren Verletzungen verendet.

Ergebnis der pathologischen Untersuchung

Wie das aktuelle Ergebnis der pathologischen Untersuchung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zeigt, erlitt die Eule mehrere Knochenbrüche sowie innere Blutungen. Der Vorfall reiht sich ein in eine nicht abreißende Serie von illegalen Tötungen geschützter Tierarten, die wir und GLUS seit Jahren gemeinsam verfolgen und dokumentieren. „Die illegale Tötung streng geschützter Arten, wie aktuell des Uhus, ist kein Kavaliersdelikt. Diese Straftaten müssen endlich wirksam eingedämmt werden“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, unser Landesfachbeauftragter Naturschutz.

Naturschutzkriminalität muss eingedämmt werden

Uhu | © LGL Oberschleißheim © LGL Oberschleißheim
Die Oberseite des abgeschossenen Uhus.

Obwohl das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in den letzten Jahren in der Bevölkerung wie auch bei der Polizei stark gewachsen ist, werden nach wie vor streng geschützte Arten illegal getötet. „Es wird höchste Zeit, den Handlungsleitfaden für den Umgang mit Fällen von Naturschutzkriminalität der Arbeitsgruppe Greifvögel nun rasch umzusetzen, um solche Straftaten künftig wirksam einzudämmen!“ so von Lindeiner. Die Arbeitsgruppe wurde vom bayerischen Innenministerium initiiert und setzt sich aus Vertreter*innen der Polizei, Fachverbänden und -behörden zusammen.

Kommentar von Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin Naturschutz

„Auch dieser Fall zeigt auf, wie wichtig es ist, künftig die Kräfte bei Behörden, Verbänden und Untersuchungslabors zu koordinieren, um gemeinsam Ermittlungserfolge und Verurteilungen zu erzielen, die wiederum abschreckende Wirkung gegen solche Straftaten zur Folge haben“, kommentiert Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin Naturschutz diesen neuerlichen Fall von Naturschutzkriminalität.

Abschuss des Uhus muss Aufgeklärt werden

Uhu | © LGL Oberschleißheim © LGL Oberschleißheim
Die Unterseite des abgeschossenen Uhus.

„Uhus sind einzigartige und wunderschöne Vögel, die normalerweise Sympathie und Begeisterung bei den Menschen wecken“, erklärt von Lindeiner. „Es ist nicht nur gesetzlich verboten, es ist mir auch schlichtweg unerklärlich, warum man mit einem Gewehr auf diese streng geschützten Tiere schießt. Wir fordern, dass sich die örtliche Polizei mit allen Mitteln für eine Aufklärung des Falles einsetzt.“

28 untersuchte Vögel im 1. Quartal

Bereits im ersten Quartal 2022 wurden uns und der GLUS im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“ eine erschreckende Zahl illegal getöteter Wildtiere gemeldet. Von den 28 untersuchten Vögeln starben nachweislich sieben durch Carbofuran (verbotenes Kontaktgift), zwei durch Pentobarbital (Mittel zum Einschläfern von Tieren) und zwei durch Abschuss. Neben dem hier beschrieben Uhu war der zweite mit Schrot beschossene Vogel ein Gänsegeier, der am Starnberger See gefunden wurde. Dieser verendete Monate später an einer chronischen Bleivergiftung durch die bleihaltige Schrotmunition.

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Logo Tatort Natur

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Fälle illegaler Verfolgung von Vögeln dokumentiert der LBV seit diesem Jahr im Auftrag des LfU/staatliche Vogelschutzwarte.

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.

 

 

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz