Neue Streuobst-Verordnung hebelt Volksbegehren aus

LBV behält sich Klage vor – Probekartierungen nach Verordnungsentwurf mit verheerendem Ergebnis

Ein wichtiges Element des „Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen“ ist der gesetzliche Biotopschutz für Streuobstwiesen und arten- und strukturreiches Grünland. Der nun vorgelegte Verordnungsentwurf führt allerdings dazu, dass der größte Teil der Streuobstwiesen keinen gesetzlichen Biotopschutz erhält. Das konnten wir beim heutigen Treffen mit Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung in München eindeutig darlegen. Der derzeitige Verordnungsentwurf muss in jedem Fall nachgebessert werden.

Apfelbaum auf einer Streuobstwiese

Die geplante Biotopschutz-Verordnung wäre ein Skandal. Die neue Definition von Streuobstwiesen führt dazu, dass der größte Teil der bayerischen Streuobstwiesen keinen gesetzlichen Schutz erhält. Wir fordern Ministerpräsiden Söder auf, die Streuobstwiesen ohne Anwendung von Tricks nach dem Volksbegehren unter Schutz zu stellen und damit den Bestand zu sichern.

Wir sind guter Hoffnung, dass der Streuobstwiesenschutz im Freistaat nicht nachträglich über Hintertüren ausgehebelt wird. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte zu ergreifen.

Nur die wenigsten Streuobstwiesen erfüllen neue Kriterien

Streuobstwiese | © Thomas Staab © Thomas Staab
Durch die neuen Kriterien fallen viele Streuobstwiesen aus dem Biotopschutz raus

Dabei ist es aus unserer Sicht vor allem ein Kriterium der neuen Streuobstwiesen-Definition, das diesen den Garaus machen würde: Mindestens 75 Prozent der Bäume sollen ihren Kronenansatz in mindestens 1,80 Meter Höhe haben. Dies ist jedoch in den allerwenigsten Streuobstwiesen der Fall.

Selbst die aktuelle Förderung von Streuobstwiesen im Vertragsnaturschutzprogramm geht von einem Kronenansatz in Höhe von 1,60 Meter Höhe aus. Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördert bereits bei einem Kronenansatz in Höhe von 1,40 Meter.

Weitere Kriterien, wie zum Beispiel ein Stammumfang von mindestens 50 Zentimeter in einem Meter Baumhöhe, führen ohne triftigen Grund zum Aussortieren von wertvollen Streuobstbeständen. Dagegen fehlen in der Verordnung ökologische Merkmale wie ein reicher Höhlenbestand oder hohe Alt- und Totholzanteile, die für die Tierwelt äußerst wertvolle Lebensraumstrukturen darstellen.

Bei aktuellen Probekartierungen in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Miltenberg und Bamberg stellten wir fest, dass keine einzige der 21 untersuchten und eindeutig wertvollen Streuobstbestände die Kriterien der Verordnung erfüllt.

Neben dem angemessenen gesetzlichen Schutz muss der Freistaat vor allem Landwirte mit attraktiver finanzieller Förderung belohnen, die die Streuobstwiesen nutzen und mit einer fachgerechten Pflege für die Zukunft erhalten.

Laut Erhebungen der Landesanstalt für Landwirtschaft sind im Freistaat von 1965 bis 2012 rund 70 Prozent der Streuobstbäume verschwunden, dies ist ein Rückgang von rund 20 auf sechs Millionen Obstbäume. Meist sind sie Wohn- und Gewerbegebieten zum Opfer gefallen oder in eine intensivere Nutzung wie Acker oder Plantagen überführt worden.

LBV-Stellungnahme und Verbesserungsvorschläge

Hintergrund:

Unter dem Motto „Annehmen, Verbessern, Versöhnen“ hatte Ministerpräsident Söder dem Landtag vorgeschlagen, das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ anzunehmen. Mit überwältigender Mehrheit hat der Landtag am 17. Juli 2019 das Volksbegehren angenommen und damit zum Gesetz werden lassen. Zahlreiche Neuerungen im Bayerischen Naturschutzgesetz sind so am 1. August in Kraft getreten.

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© Ralph Sturm

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