Naturverträglicher Ausbau der Windkraft geht nur gemeinsam

Kein Planungswildwuchs zum Nachteil des Artenschutzes – LBV fordert Staatsregierung und regionale Planungsverbände auf, landesweit einheitliche Kriterien umzusetzen

Die bayerische Staatsregierung will den dringend notwendigen Ausbau der regenerativen Energien und insbesondere der Windkraft nach Jahren des selbstverschuldeten Stillstands nun vorantreiben. Wir begrüßen grundsätzlich diesen Sinneswandel, warnen jedoch eindringlich vor drohendem Planungswildwuchs bei den Anlagen, überzogener Eile bei der Ausweisung von Vorranggebieten bzw. der Planung von Projekten und pauschalen Schuldzuweisungen gegen Naturschützer.

Windräder auf einem Feld mit Sonne im Hintergrund | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders
Beim Bau neuer klimafreundlicher Windräder muss darauf geachtet werden, dass sie nicht den Artenschutz gefährden.

Der nun endlich auch von der bayerischen Staatsregierung beschlossene beschleunigte Ausbau der Windkraft darf nicht zu Lasten der Natur und windkraftsensibler Tierarten erfolgen. Angesichts zahlreicher aktueller Windpark-Projekte, an für den Artenschutz kritischen Standorten, fordern wir landesweit die verbindliche Festlegung auf einheitliche Kriterien zur Standortwahl von neuen Windrädern. Wir können das Ruder gemeinsam herumreißen, denn es gibt gute Lösungen für den naturverträglichen Ausbau der Windkraft, die Staatsregierung muss sie nur anwenden.

Intensive Landwirtschaft und Windkraft kombinieren

Windkraft | © Oliver Wittig © Oliver Wittig
Wälder sollten nicht die erste Wahl für Windkraft-Vorranggebiete sein.

Der Fokus der Staatsregierung beim Ausbau der Windkraft im Freistaat liegt derzeit auf Standorten im Staatswald. Wir fordern jedoch die Staatsregierung und die regionalen Planungsverbände dringend auf, Vorranggebiete nicht prioritär in den Wald zu legen.

Es gibt eine ausreichende Anzahl an unkritischen Standorten außerhalb von Wäldern wie intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen, an denen Windkraftanlagen zudem wesentlich besser an das Stromnetz angebunden werden können. Derzeit werden jedoch große Windpark-Projekte in Staatswäldern öffentlich angekündigt, ohne dass dabei erkennbar ist, wie die von den Ministerien bereits entwickelten Leitlinien mit Ausschluss- und Restriktionskriterien angewendet wurden.

Beteiligung am Pakt für erneuerbare Energien in Bayern

Wir sind dem aktuellen Aufruf des Ministerpräsidenten gefolgt, dass sich auch die Naturschutzverbände bei einem Pakt für erneuerbare Energien in Bayern beteiligen sollten. Wir als LBV haben deshalb den Behörden unsere Ausarbeitung mit einer detaillierten Potenzialkulisse für naturverträgliche Vorranggebiete zum dringend notwendigen Ausbau der Windkraft zur Verfügung gestellt.

Im Gegenzug fordern wir diese deshalb dazu auf, die steuernden Kriterien konsequent anzuwenden und die Naturschutzverbände frühzeitig in die regionale Planung einzubinden. Die Aufforderung von Markus Söder, nun seitens der Naturschutzverbände auf jegliche Klagen gegen den Ausbau erneuerbarer Energien zu verzichten, kommentiert unser Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer: „Wenn die Planungen für Windkraftprojekte naturverträglich umgesetzt werden, gibt es für uns überhaupt keinen Grund zu klagen.“

Dringenderes Problem beim naturverträglichen Ausbau der Windkraft

Rotmilan im Flug | © Markus Gläßel © Markus Gläßel
Windkraftsensible Arten wie der Rotmilan müssen beim Bau von neuen Windkraftanlagen berücksichtigt werden.

Aus unserer Sicht gibt es beim Ausbau der Windkraft aktuell ein dringenderes Problem: Nach derzeitiger gesetzlicher Vorgabe reicht es aus, bei der Abgrenzung von Vorranggebieten und der Genehmigung neuer Windkraftanlagen lediglich den Behörden verfügbare Daten von windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten, wie z.B. dem Rotmilan oder dem Großen Abendsegler, zu berücksichtigen.

Doch die Datenlage zu aktuellen Vorkommen solcher Arten ist in vielen Regionen sehr dünn bis gar nicht vorhanden. Es besteht jedoch die gesetzliche Verpflichtung, die windkraftsensiblen Arten in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen und für sie Artenhilfsprogramme zu entwickeln.

Die Artenhilfsprogramme beinhalten auch ein Monitoring, das nur umgesetzt werden kann, wenn der Ausgangszustand bekannt ist. Der Freistaat muss aus diesem Grund dafür sorgen, dass solide Daten windkraftsensibler Arten als Entscheidungsgrundlage vorliegen. Deshalb muss er dort, wo diese fehlen, umgehend Erfassungen in Auftrag geben. Aus unserer Sicht kann zunächst dort, wo die Daten vorliegen, umgehend mit Planungen für neue Windkraftanlagen begonnen werden, um im Anschluss weitere Gebieten auf Basis der dann aktuellen Datenbasis sachgerecht auszuweisen. Der vorgegebene Zeitplan, bis 2027 1,1 Prozent der Landesfläche Bayerns als Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen, könne so in jedem Fall eingehalten werden.

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© Ralph Sturm

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