Naturschutz und Rohstoffindustrie gemeinsam für den Amphibienschutz

Vertragsabschluss mit der Firma HOFFMANN MINERAL GmbH im Kooperationsprojekt „Natur auf Zeit“ von LBV, ABBM und BIV

Der LBV hat nun auch in Oberbayern den ersten Kooperationsvertrag mit einem Rohstoffgewinnungsunternehmen zum Schutz von bedrohten Amphibien abgeschlossen. Aufgrund der derzeitigen Situation wurde auf eine Unterzeichnung vor Ort verzichtet. Mit der Vertragsunterzeichnung zwischen dem LBV, der HOFFMANN MINERAL GmbH, der unteren Naturschutzbehörde Neuburg-Schrobenhausen und der höheren Naturschutzbehörde in Oberbayern nimmt das Unternehmen nun an einem bayernweiten Projekt zum Schutz von bedrohten Amphibienarten in Rohstoffgewinnungsstätten teil.

Gelbbauchunke | © Stefan Masur © Stefan Masur
Die Bestände der Gelbbauchunke werden nun aktiv geschützt

„Durch das Pilotprojekt soll die Förderung und der Erhalt bedrohter Amphibienarten im Gewinnungsprozess gesichert und der laufende Betrieb auch bei schon existierendem Vorkommen bedrohter Arten gewährleistet werden. Das ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, so der LBV-Landesfachbeauftragte Naturschutz, Dr. Andreas von Lindeiner.

Rohstoffgewinnung und Naturschutz profitieren von der Kooperation

Laubfrosch | © Frank Derer © Frank Derer
Der Laubfrosch ist einer der Bewohner der Neuburger Kieselerde

Mit der engen und vertraglich geregelten Zusammenarbeit können gemeinsam Schutz- und Entwicklungsmöglichkeiten für Amphibien in Kies-, Sand- oder Lehmgruben beziehungsweise Steinbrüchen geschaffen werden.

„Rohstoffgewinnung und Naturschutz müssen heute keine Gegensätze mehr sein. So gewährleisten die Gewinnungsstätten doch Lebensbedingungen, wie sie in der Landschaft heute kaum noch existieren“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner.

In den Gewinnungsstätten der Neuburger Kieselerde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen profitiert vor allem die Gelbbauchunke von den umgesetzten Maßnahmen. Aber auch von Kreuzkröte, Laubfrosch und Kammmolch gibt es Nachweise in der Gegend, sodass auch diese Arten gefördert werden. „Zu den Schutzmaßnahmen zählen zum Beispiel der Erhalt und die Anlage von Laichgewässern und Kleinstrukturen, wie Totholz, Wurzelstöcken, Sand- und Geröllhaufen, in denen sich diese vielfach nachtaktiven Amphibienarten tagsüber sowie im Winterhalbjahr aufhalten“, erklärt der LBV-Landesfachbeauftragte Naturschutz.

 

Gelbbauchunke im Wasser | © Dr. Eberhard Pfeuffer © Dr. Eberhard Pfeuffer
Gelbbauchunke im Wasser

Ein Pilotprojekt für den Umgang mit geschützten Arten


Manfred Hoffmann, Geschäftsführer der HOFFMANN MINERAL GmbH und Vorsitzender der ABBM, freut sich sehr über die Kooperation zwischen LBV, den Behörden und dem Abbauunternehmen: „Seit den 1990er Jahren, als uns Karlheinz Schaile auf die starken Bestände der Gelbbauchunke in den Gewinnungsstätten aufmerksam gemacht hat, kümmern wir uns aktiv um die Vermehrung dieser besonderen Art. Mit dem Kooperationsvertrag unterstreichen wir nicht nur unser nachhaltiges Bemühen, sondern gewinnen mehr Rechtssicherheit im Umgang mit den geschützten Arten, mit denen wir jedes Jahr über Monate die Tagebaue teilen.“

Karlheinz Schaile, ehrenamtlicher Betreuer aus der LBV-Kreisgruppe Neuburg-Schrobenhausen, setzt sich schon seit vielen Jahren für die Amphibien in und um diese Tagebaue herum ein. Insbesondere auf die Bestände der Gelbbauchunke hat sich sein Engagement sehr positiv ausgewirkt. Er erfasst nun auch für das Amphibienprojekt die Amphibienpopulationen und koordiniert die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort.

Seit 2017 führt der LBV zusammen mit dem BIV (Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden) und der ABBM (Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe e. V.) das Pilotprojekt durch. Ziel ist die Sicherung und Optimierung von Lebensräumen für europaweit bedrohte Amphibienarten in aktiven Gewinnungsbetrieben. Über die gesamte Laufzeit bis Ende 2022 wird das Projekt vom bayerischen Naturschutzfonds gefördert. Die Ausarbeitung der rechtlichen Grundlage für den Vertragstext nahm auch wegen der Einarbeitung zwischenzeitlich ergangener Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) viel Zeit in Anspruch. Nun soll auf der neuen Vertragsgrundlage die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Abbauunternehmen und Naturschutz fortgesetzt werden.

Hintergrund

Knoblauchkroete im Sand von der Seite fotografiert |© Frank Derer © Frank Derer
Die Knoblauchkröte ist stark gefährdet

Den Anlass für das gemeinsame Vorhaben gab ein Bericht der Bundesregierung über das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 von 2013, dessen Ergebnisse im aktuellen Bericht von 2019 bestätigt wurden. Dieser zeigt für sieben besonders bedrohte Amphibienarten mit europaweiter Bedeutung einen ungünstigen Erhaltungszustand und überwiegend einen negativen Gesamttrend der Vorkommen auf.

Der LBV und die Rohstoffgewinnungsunternehmen sind sich des besonderen Potenzials von Rohstoffgewinnungsstätten bewusst. Gemeinsam wollen sie deshalb durch gegenseitige Information und enge Zusammenarbeit die Chancen für den Erhalt der biologischen Vielfalt nutzen. Die Entstehung wertvoller Sekundärlebensräume und die Ansiedlung seltener Arten, wie beispielsweise Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte, Kammmolch oder Knoblauchkröte, sollten nicht dem Zufall überlassen werden, sondern während der Gewinnungsphase, bei der Renaturierung und auch darüber hinaus gezielt gesteuert werden. So sollen bayernweit in Rohstoffgewinnungsstätten aller Rohstofftypen beispielhafte Maßnahmen zur Umsetzung durchgeführt werden.

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© Ralph Sturm

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