Naturschützer und Kletterer schützen gemeinsam

40 Jahre Europäische Vogelschutzrichtlinie im Frankenjura

Der „Rote Fels“ im Pegnitztal ist ein eindrucksvolles Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit von Naturschützern und Kletterern: Trotz enormem Freizeitdruck durch den Klettersport gelingt dort auch der Schutz von Uhu und Wanderfalke. Unsere Kletterkonzepte sind gemeinsam erarbeitete, freiwillige Vereinbarungen zwischen Artenschützern und Sportlern, die dem Klettersport Freiräume lassen, ohne dass dies zu Lasten der Natur ginge.

Junger Uhu an einer Felswand | © Christoph Bosch © Christoph Bosch
Junger Uhu an einer Felswand

Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber und der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer würdigten heute gemeinsam das 40-jährige Jubiläum der EU-Vogelschutzrichtlinie und die etablierten Kletterkonzepte im Frankenjura. Dass Kletterer und Naturschützer gemeinsam solche Lenkungsmaßnahmen entwickeln und umsetzen, ist ein Musterbeispiel für kooperativen Naturschutz und genau der Lebensraumschutz, den die EU-Vogelschutzrichtlinie für besonders bedrohte Arten fordert.

Dank erfolgreichem Konzept stehen Uhu und Wanderfalke nicht mehr auf der Roten Liste

Dr. Norbert Schäffer und Umweltminister Thorsten Glauber vor einem ausgestopften Uhu und einem Wanderfalken | © StMUV © StMUV
LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer und Umweltminister Thorsten Glauber

Die Kooperationsbereitschaft und das große ehrenamtliche Engagement von Naturschützern und Kletterern am Roten Fels und andernorts in der „Fränkischen“ tragen wesentlich dazu bei, dass Uhu und Wanderfalke heute nicht mehr auf der Roten Liste stehen.

Die Konzepte bauen auf zwei Säulen:

Zum einen auf Zonierungen - der Einteilung aller klettersportlich relevanten Felsen nach ihrer Bedeutung für den Naturschutz. Diese werden unterteilt in gesperrte Felsen, Felsen, die mit Einschränkungen beklettert werden können und solche, an denen auch Neutouren zulässig sind.

Und zum anderen auf flexiblen Sperrungen bekannter Brutfelsen von Uhu und Wanderfalke ab der Balz bis zum Abschluss der Jungenaufzucht für einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten. Dafür bleiben andere Felsen für den Klettersport offen. Auch auf Änderungen im Laufe des Brutgeschehens wird flexibel und kurzfristig, meist binnen eines Tages, eingegangen.

So können gegebenenfalls zusätzliche Bereiche und Felsen gesperrt oder ungenutzte Brutfelsen für den Klettersport wieder freigegeben werden.

Auch Kletterern liegt Schutz von Felsbrütern am Herzen

Gruppenfoto zur Veranstaltung im Frankenjura zu 40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie | © StMUV © StMUV
Gruppenfoto zur Veranstaltung im Frankenjura zu 40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie am Roten Fels

Die Akzeptanz der freiwilligen Vereinbarung mit den entsprechenden Sperrungen ist bei Artenschützern wie auch den Kletterern in der gesamten Fränkischen und Hersbrucker Schweiz hoch. Aber nicht nur das: Die Zusammenarbeit der beiden Interessensgruppen bei der Entwicklung der Kletterkonzepte hat auch eine Basis gegenseitigen Vertrauens geschaffen.

Außerdem hat sie unter den Kletterern das Verständnis für die Belange von Uhu und Wanderfalke wachsen lassen. Das Resultat: Auch den Kletterern liegt mittlerweile der Schutz und Erhalt der Felsbrüter am Herzen, und es sind nicht selten Kletterer, die neue Standorte von Bruten melden.

Wichtig für den Erfolg des Konzepts ist die offene und ehrliche Kommunikation miteinander und die Freigabe von Felsstandorten, sobald Bruten zweifelsfrei abgebrochen wurden oder nicht stattfinden.

Wir arbeiten bei der Umsetzung des Kletterkonzepts eng mit dem DAV (Deutscher Alpenverein), der IG Klettern (Interessensgemeinschaft Klettern) und der Plattform Frankenjura.com als zentraler Anlaufstelle für Kletterer, zusammen.

Die beteiligten Verbände weisen Kletterer auf ihren Webseiten auf das bestehende Konzept hin und veröffentlichen regelmäßig Aktualisierungen zu Sperrungen und Freigaben. Auch die betroffenen Regierungen und die Unteren Naturschutzbehörden beteiligen sich an dem Projekt.

Hintergrund

Seit 40 Jahren ist die Vogelschutzrichtlinie in Kraft. Sie regelt den Schutz, das Management und die Bewirtschaftung aller in der EU natürlicherweise vorkommenden Vogelarten. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich einen jeweils günstigen Erhaltungszustand für diese Vogelarten zum Ziel gesetzt und dafür spezielle Vogelschutzgebiete ausgewiesen, wie zum Beispiel im Frankenjura.

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© Ralph Sturm

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