Statement des LBV-Geschäftsführers Helmut Beran zur Pressekonferenz der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller betreffend die geplanten Maßnahmen am zerstörten Rappenalpbach

Naturjuwel wird durch angekündigte Hochwasserschutzmaßnahmen womöglich noch weiter geschädigt

Das Ausmaß der Zerstörung im Rappenalptal (Nachricht vom 22.11.2022) geht weit über den Rappenalpbach hinaus. Damit sich die Hochwassersituation für die Orte und Gemeinde unterhalb des Tals nicht verschärft, ist es laut Landratsamt nun notwendig, den Wasserrückhalt des zerstörten Bachs zu optimieren. Dafür sollen punktuell Bereiche in den illegal geschaffenen Kiesaufschüttungen am Bachrand geöffnet werden, damit das Wasser bei der Schneeschmelze an diese Stellen aus dem Bachbett austreten kann.

Rappenalpbach | © LBV © LBV
Die Zerstörung des Rappenalpbachs hat auch Auswirkungen auf die Hochwassersituation der Orte und Gemeinden unterhalb des Tals.

 

Unser Geschäftsführer Helmut Beran:

„Vor dem illegalen Eingriff durch die Alpgenossenschaft hatte sich das Hochwasser gleichmäßig über das Bachufer hinaus in die umliegenden Bereiche ausbreiten können. Der LBV fordert, dass mögliche Auswirkungen der geplanten punktuellen Öffnungen in den neu geschaffenen künstlichen Schotterbegrenzungen umfassend geprüft werden. Der Schaden für die geschützten Lebensräume dieses Naturschutz- und Natura-2000-Gebiets der Allgäuer Hochalpen darf durch die geplanten Maßnahmen nicht vergrößert und das Naturjuwel damit nicht noch weiter zerstört werden.

Darüber hinaus sind wir mehr als empört über die völlig intransparente Vorgehensweise des Landratsamtes im Zusammenhang mit diesem Vorfall. Dass Vertreter von Naturschutzverbänden an der Pressekonferenz nicht teilnehmen durften und offensichtlich Nachfragen der Pressevertreter nicht zugelassen wurden, stärkt nicht gerade das Vertrauen in die Behörde. Es ist für den LBV nicht nachvollziehbar, dass im Vorfeld des Eingriffs die zuständige Behörde, also die Regierung von Schwaben, überhaupt nicht beteiligt wurde. Die Behörden müssen sich in Zukunft verpflichten, die erforderlichen und notwendigen Kontrollen bei einem Eingriff in ein derartig geschütztes Naturjuwel konsequent durchzuführen.“

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz