Naturfrevel: Moorentwässerung im Schutzgebiet

Wir fordern umgehend den Rückbau der Drainagen im Moorgebiet Staudach-Egerndacher Filz südlich des Chiemsees

In der vergangenen Woche erfuhren unsere Mitarbeitenden, dass im Staudach-Egerndacher Filz, in den „Mooren südlich des Chiemsees“, an mehreren Stellen massive Arbeiten zur Drainage von Feuchtwiesen durchgeführt worden sind.

Drainage im Staudach-Egerndacher Filz | © Frank Weiß © Frank Weiß
An mehreren Stellen im Staudach-Egerndacher Filz wurden massive Arbeiten zur Drainage von Feuchtwiesen durchgeführt.

Feuchtwiesen tief zu entwässern, passt nicht mehr in die heutige Zeit

Drainagearbeiten | © Frank Weiß © Frank Weiß
Drainagearbeiten im Moorgebiet Staudach-Egerndacher Filz südlich des Chiemsees.

Wir sind davon überzeugt, dass diese Eingriffe im ausgewiesenen europäischen FFH- und Vogel-Schutzgebiet nicht von einer guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft gedeckt sind. Zumal laufen sie den Planungen der bayerischen Staatsregierung im Hinblick auf eine Wiedervernässung von Mooren und organischen Böden zuwider. „Das Vorgehen, Feuchtwiesen tief zu entwässern, passt nicht mehr in die heutige Zeit. Deshalb haben wir diese Maßnahmen bei der Regierung von Oberbayern angezeigt und die zuständigen Naturschutzbehörden aufgefordert, umgehend den Rückbau dieser Drainagen anzuordnen“, kommentierte Dr. Andreas von Lindeiner, unser Landesfachbeauftragter Naturschutz, die Eingriffe.

Drainagerohre wurden bis an den Moorwald gezogen

Drainagearbeiten | © Frank Weiß © Frank Weiß
Die Gräben zur Aufnahme der Drainagerohre wurden bis an den Moorwald gezogen.

Frank Weiß, Vorsitzender unser Kreisgruppe Traunstein, ist empört: „Die Gräben zur Aufnahme der Drainagerohre wurden bis an den Moorwald gezogen.“ Alle betroffenen Flächen liegen zudem in der Kulisse des LIFE-Natur-Projekts „Südlicher Chiemgau“, dessen Ziele Förderung und Entwicklung bedrohter Lebensraumtypen, Hydrologische Sanierung und Renaturierung von Hochmooren mit 3,08 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln gefördert wurden. „Landstriche zu entwässern, in die man zuvor Steuergelder investiert hat, um diese wiederzuvernässen, ist ein Schildbürgerstreich erster Güte. Da auch in Südbayern in Zukunft weniger Niederschläge zu erwarten sind, muss alles dafür getan werden, das Wasser im Boden zu halten. Und wenn nach Starkregenereignissen das Wasser nicht sofort durch Drainagen und Gräben aus der Landschaft abfließt, können auch Hochwasserkatastrophen, wie zum Beispiel letztes Jahr in Westdeutschland, verhindert werden“, so Weiß.

Gefährdung von weidenbrütenden Vogelarten

Drainagearbeiten | © Frank Weiß © Frank Weiß
Drainagerohr im Moorgebiet Staudach-Egerndacher Filz.

Auch nach Veröffentlichung des „Masterplans Moore“ in Bayern und aktuellen Ankündigungen zum Moorschutz durch die bayerische Staatsregierung werden immer noch Feuchtwiesen trockengelegt. Die aktuell betroffenen Flächen im EU-Schutzgebiet sind auch Bestandteil der noch 2021 im Auftrag des bayerischen Landesamtes für Umwelt kartierten Wiesenbrüterkulisse. „Eine ausreichende Bodenfeuchte ist ein Schlüsselfaktor für den Bruterfolg der wiesenbrütenden Vogelarten, wie zum Beispiel Bekassine und Wiesenpieper. Und es wird mittlerweile landesweit offensichtlich, dass viele Wiesenbrütergebiete klimawandelbedingt unter Wassermangel leiden“, sagt Andreas von Lindeiner.

Verbot der Grundwasserstand-Absenkung

Drainagearbeiten | © Frank Weiß © Frank Weiß
Der Eingriff ins Feuchtgrünland war aus unserer Sicht ein Verstoß gegen das Bayerische Naturschutzgesetz.

Aus diesen Gründen wurde auch in der Neufassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom August 2019 in Art. 3 Abs. 4 eine Bestimmung aufgenommen, dass es bei der landwirtschaftlichen Nutzung verboten ist, den Grundwasserstand sowohl in Nass- und Feuchtgrünland als auch auf Brachen-, Moor- und Anmoorstandorten abzusenken. „Dies muss in solchen Schutzgebieten mit sensiblen Lebensgemeinschaften auch für die Ertüchtigung von Altdrainagen gelten“, fordert Andreas von Lindeiner. „Sonst wird das für europäische Schutzgebiete geltende Verschlechterungsverbot klar verletzt. Außerdem liegt immer noch kein Managementplan für die ‚Moore südlich des Chiemsees‘ vor, der die Bewirtschaftung dieser Flächen vorgibt.“

Verstoß gegen das Bayerische Naturschutzgesetz

Da die betroffenen Flächen als Feuchtgrünland einzustufen sind, war der Eingriff aus Sicht des LBV ein Verstoß gegen das Bayerische Naturschutzgesetz. Wir haben deshalb die Regierung von Oberbayern dringend gebeten, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde den Rückbau dieser Drainagen zu veranlassen.

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© Ralph Sturm

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