Nach versuchter Tötung: Luchs verhungert

Schon wieder wurde im Bayerischen Wald ein junges Luchsweibchen illegal verfolgt und verendete daraufhin

Wie das Polizeipräsidium Niederbayern heute mitteilte, ist ein im Juli bei Oberbreitenau (Lkr. Regen) gefundener toter Jungluchs deshalb verhungert, weil ihm zuvor illegal nachgestellt wurde. Das ergaben nun forensische Untersuchungen.

Luchs | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
Luchs (LBV-Archivbild)

Eingehende forensische Untersuchungen haben ergeben, dass das Luchsweibchen im Herbst 2018 so stark verletzt wurde („Bewegungsapparat des Tieres [wurde] irreversibel geschädigt“), dass sich das Tier anschließend nicht mehr selbst mit ausreichend Nahrung versorgen konnte und in der Folge verstarb.

„Ich bin schockiert, dass schon wieder einem Luchs im Bayerischen Wald illegal nachgestellt wurde“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Die ersten radiologischen Untersuchungen hatten keine Hinweise auf eine Todesursache durch Gewalteinwirkung geliefert, deshalb hatte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) eine weitere Spurensuche angeordnet.

„Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Behörden dem Fall konsequent nachgegangen sind. Ein derartiges Vorgehen ist die einzige Möglichkeit den Tätern zu zeigen, dass es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt“, so Claus Obermaier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS).

Täter drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe

LBV und GLUS setzen sich gemeinsam intensiv gegen Naturschutzkriminalität ein. Ein Hauptziel ist auch, den Druck auf die Wilderer in der Öffentlichkeit immer weiter zu erhöhen.

In einem signalgebenden Urteil war erst am 12. September zum ersten Mal überhaupt ein Jäger aus dem Landkreis Cham in einem Strafprozess wegen der illegalen Nachstellung von Luchsen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Im Fall des Jungluchses von Oberbreitenau ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei. Dem unbekannten Täter drohen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Die Polizeiinspektion Regen bittet trotz des bereits zurückliegenden Tatzeitraumes um sachdienliche Hinweise unter Tel. 09921/9408-0.

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“.

In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können kostenlos unter angefordert oder unter HIER heruntergeladen werden.

Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität können ab sofort HIER gemeldet werden.

Zurück

© Markus Bosch

Im Einsatz für die Eulen. Schützen Sie mit uns Schleiereule, Uhu & Co.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz