Nach Bestätigung des Fischotter-Urteils: LBV fordert Staatsregierung zur Rücknahme der neuen Verordnung auf
Akzeptable Problemlösungen für alle Beteiligten festlegen und Managementplan weiterentwickeln
Das heute bekannt gewordene Urteil des VGH München zur möglichen Entnahme von Fischottern ohne klare Regeln begrüßen wir ausdrücklich. Nun müssen sich endlich alle Expertinnen und Experten zusammensetzen und einen für den Naturschutz und die Teichwirte akzeptablen Umgang festlegen, der die durch den Fischotter verursachten Probleme in der kommerziellen Teichwirtschaft auch tatsächlich löst.
Dieser Weg muss rechtskonform sein, wissenschaftlich begleitet werden, punktuelle Entnahmen prüfen und dem Fischotter in Bayern ein sicheres Überleben ermöglichen
Wir haben dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium deshalb vorgeschlagen, dass Expertinnen und Experten beurteilen sollen, ob ein wissenschaftliches Projekt durchgeführt werden kann, das abschätzt, ob eine Lebend-Entnahme von Fischottern wirksam sein kann. Dieses Vorgehen könnte insbesondere im Hinblick auf den Fraßdruck auf Fische sowie auf eine mögliche Wiederbesiedlung durch aus der Umgebung zuwandernde Fischotter hilfreich sein.
Im Zusammenhang mit der Bestätigung des Urteils lehnen wir die am 1. Mai in Bayern in Kraft getretene neue Fischotterverordnung ab. Sie ist in Bezug auf eine Entnahme in verschiedenen Punkten weder mit den Regelungen des Bundesnaturschutz- (BNatSchG) noch des Bundesjagdgesetz (BJagdG) vereinbar. Wir erkennen die Probleme an, die der Fischotter in Teichwirtschaften verursachen kann und sind gerne bereit, an Lösungen mitzuarbeiten. Deshalb haben wir gemeinsam mit Bund Naturschutz und Landesfischereiverband gegenüber der Staatsregierung gefordert, im Arbeitskreis Fischotter den bestehenden Fischotter-Managementplan zu aktualisieren.
Aus unserer Sicht ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Fischotter als explizites Erhaltungsziel in zahlreichen Fließgewässern in FFH-Schutzgebieten vorkommt. Hier gilt es deshalb, besonders sensibel vorzugehen, um die Erhaltungsziele für die Art nicht zu beeinträchtigen.