Modernisierungsgesetz der Staatsregierung bedroht den Artenschutz in den Alpen

Rettet die Tiere der Berge! – LBV: Umweltstandards nicht unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus absenken

Mit dem Dritten Modernisierungsgesetz plant die Bayerische Staatsregierung beim Bau von Seilbahnen, Skipisten und Skiinfrastruktur die Umweltstandards abzubauen. Als Teil des Bündnisses „Rettet die Berge“ unterstützt der LBV die aktuelle Petition gegen das Gesetz. Die Alpen sind ein Lebensraum für eine Vielzahl hochbedrohter Tier- und Pflanzenarten, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind.

Birkhuhn | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Das Birkhuhn ist fest in Bayerns Tradition verankert. In den bayerischen Alpen ist der Bestand aktuell stabil – auf niedrigem Niveau.

„Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung wird gerade versucht Umweltstandards abzusenken, um Eingriffe in den sensiblen Alpenraum zu erleichtern. Doch Bayern hat eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Arten, die deutschlandweit nur in den Alpen vorkommen, wie zum Beispiel das Birkhuhn. Wir müssen deshalb die Tiere und Pflanzen der Berge vor diesem Gesetz retten“, betont der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Bergblumenwiese im Estergebirge | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders
Bergblumenwiesen sind extrem artenreiche Flächen.

Erst eine Umweltprüfung kann im Vorfeld eines möglichen Bauvorhabens zeigen, welcher Schaden in der Natur durch geplante Eingriffe entstehen würde. Auch für derartige Fälle erfassen die Expertinnen und Experten des LBV in den Alpen zum Beispiel die Populationen von seltenen Raufußhühnern wie Birkhuhn, Auerhuhn und Schneehuhn oder von gefährdeten Schmetterlingsarten. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll verhindert werden, dass negative Auswirkungen von Baumaßnahmen auf bedrohte Arten wie das Birkhuhn noch berücksichtigt werden müssen. Das Umweltrecht wäre geschwächt. Die Tiere der Berge würden somit noch stärker unter Druck geraten als ohnehin schon. Dabei brauchen wir in dem sensiblen Naturraum Alpen nicht weniger, sondern sogar noch mehr Naturschutz“, fordert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

 

Mehr Druck auf geschützte Arten

Aktuellstes Beispiel für eine Baumaßnahme in den bayerischen Bergen, bei der zukünftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr durchgeführt werden müsste, ist der Abriss und Neubau der Kreuzwanklbahn am Hausberg in Garmisch-Partenkirchen. Hier zeigte die Umweltprüfung, dass die Bauarbeiten im Kreuzwanklgebiet erhebliche Auswirkungen für mehrere geschützte Tierarten haben. So ist der Blauschillernde Feuerfalter betroffen, eine Schmetterlingsart, die in diesem Gebiet das einzige dauerhafte Vorkommen Bayerns und Deutschlands in den Alpen hat. „Die Flächen, auf denen der Blauschillernde Feuerfalter lebt, grenzen direkt an die geplante Baustelle. Ohne einen verantwortungsvollen Umgang beim Bau der Talstation und der Lagerung von Material, könnte das letzte Vorkommen der seltenen Schmetterlingsart zerstört werden“, erklärt Schäffer.

Durch die angestrebten Änderungen des Dritten Modernisierungsgesetz würde auch beim geplanten Ausbau der Kampenwandbahn im Landkreis Rosenheim zukünftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. Das wäre aus Sicht das LBV fatal, weil eine höhere Beförderung von Touristen zu deutlich mehr Störungen im Kerngebiet des Birkhuhns führen würden. Negative Auswirkungen der Baumaßnahme auf die in diesem Bereich vorkommenden Birkhühner würden also gar nicht erfasst werden. „Birkhühner reagieren ausgesprochen sensibel auf Störungen, daher sind Auswirkungen von Baumaßnahmen immer sorgfältig zu prüfen. Da das Birkhuhn in Bayern vom Aussterben bedroht ist und jeder weitere Rückgang seines Lebensraums die Situation des Vogels verschärft, sind Verluste dieser Art durch Baumaßnahmen ohne Umweltprüfungen vorprogrammiert“, befürchtet Schäffer.

 

Hintergrund

Am 22. Juli soll im Landtag über den Entwurf für das Dritten Modernisierungsgesetz der bayerischen Staatsregierung abgestimmt werden. Dieser sieht Einschränkungen des bisherigen naturbeachtenden Vorgehens beim Bau von Skigebieten vor. Dafür will die Bayerische Staatsregierung das Wassergesetz, das Eisenbahn- und Seilbahngesetz und das Naturschutzgesetz ändern. Dagegen hat ein Bündnis aus Parteien und Verbänden die Petition „Rettet die Berge“ gestartet, die bisher über 30.000-mal unterzeichnet wurde.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll dann bei neuen oder erweiterten Beschneiungsanlagen nicht mehr ab einer Kunstschnee-Fläche von 15 Hektar, sondern erst ab 20 Hektar gelten. In Schutzgebieten gilt dies erst ab zehn Hektar statt ab fünf Hektar wie bisher. Vergleichbare angehobene Grenzen sollen auch für Skipisten gelten. Beim Neu- oder Ausbau von Seilbahnen und Schleppliften soll die Schwelle für eine Umweltverträglichkeitsprüfung erst ab drei Kilometer Länge gelten. In Bayern gibt es kaum Seilbahnen mit dieser Länge.

Zurück

© Eberhard Pfeuffer

Unterstützen Sie uns bei unseren Schutzmaßnahmen in den bayerischen Alpen!

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern