Mehr Schaden als Nutzen: Kein weiteres Wasserkraftwerk in den Allgäuer Alpen
LBV lehnt neue Planung eines weiteren Wasserkraftwerks an der Trettach strikt ab – Energiewende auf Kosten der Biodiversität
Kaum ist die öffentliche Anhörung für eine zusätzliche geplante Wasserkraftanlage an der Trettach südlich von Oberstdorf bei Dietersberg abgeschlossen, schon planen die Kraftwerke Oberstdorf flussaufwärts bei Oberau/Spielmannsau eine weitere Anlage neu. Wir kritisieren diesen geplanten massiven Eingriff in einen hochsensiblen Lebensraum innerhalb eines Naturschutzgebiets aufs schärfste, da am Quellfluss der Iller bereits sechs weitere Wasserkraftanlagen existieren.
Die Trettach ist durch die bereits bestehenden Wasserkraftanlagen schon genug geschunden und eingezwängt. Damit ist das Maß an diesem Gebirgsfluss schon längst übervoll. Der Lebensraum für seltene und bedrohte Arten wie Flussuferläufer und Türks Dornschrecke ist dadurch bereits stark verkleinert worden. Wir akzeptieren deshalb keine weiteren Wasserkraftanlagen im Trettachtal.
Aus diesem Grund haben der LBV und andere Naturschutzverbände schon 2013 erstmals gegen die damals eingereichte Planung in Oberau geklagt. Allein im Oberstdorfer Gemeindegebiet stehen bereits 17 Wasserkraftanlagen. Wir unterstützen den Ausbau der erneuerbaren Energien, dieser darf jedoch nicht zu Lasten der Biodiversität gehen. Durch einen weiteren Ausbau der Wasserkraft in den Allgäuer Alpen wird die Energiekrise nicht gelöst, im Gegenzug aber der Lebensraum Fließgewässer massiv geschädigt. Stattdessen müssen jetzt der Rückbau von Querbauwerken in Flüssen sowie die Optimierung bestehender Wasserkraftanlagen den Vorrang vor Neubauten haben. Zentrales Ziel muss der Schutz der Biologischen Vielfalt sein. Dazu gehört unbedingt auch der Erhalt der wenigen verbliebenen, freifließenden Gewässerstrecken.
Naturverträglicher Umbau statt neuer Wasserkraftanlagen
Seit Jahren fordert der LBV, dass der naturverträgliche Umbau bestehender Anlagen Vorrang vor einer weiteren Erschließung der Wasserkraft haben muss. So sollte dringend die ökologische Durchgängigkeit zum Beispiel für Fische wiederhergestellt werden. Die Betreiber von Wasserkraftanlagen haben durch die Wasserrahmenrichtlinie und das bayerische Wasserhaushaltsgesetz eine gesetzliche Verpflichtung zum Erhalt der Ökosysteme an Fließgewässern und somit zu ökologischen Verbesserungen an Wasserkraftanlagen. Hier besteht aus unserer Sicht erheblicher Handlungsbedarf.
In Bayern gibt es rund 4.250 Wasserkraftanlagen, wobei nur 219 davon über 90 Prozent der gesamten Wasserenergie im Freistaat erzeugen. Der Beitrag der verbleibenden 4.000 Anlagen zur Stromerzeugung und zur CO2-Einsparung ist somit minimal, sie verursachen aber gleichzeitig massive Eingriffe in das Ökosystem Fließgewässer. Genau das würde auch auf die neu geplante Wasserkraftanlage bei Oberau zutreffen.