Luchse verschwinden – Greifvögel verenden

SPD-Landtagsanfrage zur illegalen Tötung von streng geschützten Tierarten zeigt Handlungsbedarf für Bayern

Bayernweit fallen weiterhin immer wieder Luchse, Fischotter und streng geschützte Greifvogelarten Wilderern zum Opfer. Das belegt die Antwort der Staatsregierung auf die Landtagsanfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn zur „Illegalen Tötung von streng geschützten Tierarten in Bayern seit 2015“.

Luchs sitzt auf moosigem Waldboden und gähnt | © Masur Stefan © Masur Stefan
Der Luchs: immer noch durch illegale Tötung bedroht

„Bei den zusammengestellten Fällen in der Antwort von Umweltminister Thorsten Glauber handelt es sich mit Sicherheit nur um die Spitze eines Eisberges“, ist sich Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) sicher.

Das Töten geschützter Tierarten ist und bleibt kein Kavaliersdelikt. Wir müssen dafür sorgen, dass solche Straftaten besser aufgeklärt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Nur so verhindern wir weitere Taten und bekommen das Problem in den Griff. Aktuelle Fälle von verschwundenen Luchsen und verendeten Greifvögeln zeigen, dass das Problem weiterhin vorhanden ist.

Der Luchs: bedroht durch illegale Tötung

Luchs leckt sich die Pfote | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
Verhinderung der Populationsentwicklung durch Wilderei

Hinter den von der Staatsregierung zusammengestellten Zahlen der SPD-Landtagsanfrage stehen aus Sicht von GLUS und LBV zum Teil dramatische Einzelfälle.

Ganz aktuell hinterfragen die Naturschützer deshalb, warum teilweise sogar mit Nachwuchs regelmäßig beobachtete Luchsweibchen, immer wieder plötzlich aus ihren angestammten Revieren zwischen Kaitersberg und Arber verschwinden. Das Gebiet hatte in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen als „Bermudadreieck für Luchse“ gesorgt.

„Wir gehen deshalb davon aus, dass trotz des aufwändigen Gerichtsverfahrens um die illegale Tötung von Luchsen, Wilderer immer noch den streng geschützten Tieren nachstellen und so die Populationsentwicklung dieser faszinierenden Katzenart verhindern“, so Claus Obermeier.

Regionale Unterschiede der Naturschutzkriminalität

Vergifteter Greifvogel liegt am Boden | © F. Buechig © F. Buechig
Durch vergifteten Köder verendeter Greifvogel

Durch das Gemeinschaftsprojekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ haben GLUS und LBV auch herausgefunden, dass es regionale Schwerpunkte und Gebiete gibt, wo wiederholt Vergiftungen von Greifvögeln auftreten.

So werden im Landkreis Cham schon seit einigen Jahren immer wieder vergiftete Bussarde und Milane aufgefunden. Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde erst kürzlich wieder die Vergiftung eines Turmfalken bestätigt.

Das dabei gefundene Carbofuran ist ein hochgiftiges Insektizid, das als Kontaktgift eine Gefahr für Mensch und Hunde darstellt. Dort wurden bereits 2019 Rotmilane vergiftet. Die Giftköder werden von den Tätern einfach in der Landschaft ausgelegt, ohne steuern zu können, ob nun ein Fuchs, ein Dachs oder ein Greifvogel diesen aufnimmt und daran verendet.

Neben Vergiftungen umfasst die Palette der Taten gegen Greifvögel aber auch Abschüsse und illegal gestellte Fallen.

Die Antwort der Staatsregierung auf die Landtagsanfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn zur „Illegalen Tötung von streng geschützten Tierarten in Bayern seit 2015“ zeigt, dass dieses Thema wesentlich stärker in den öffentlichen Fokus gerückt werden muss, als es bislang der Fall war.

Das Problem ist: Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss.

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

LBV und GLUS haben 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ gestartet. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden.

Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden.

Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.

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© Markus Bosch

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