Letzte Chance für die bayerischen Alpen

Dringender Appell vor namentlicher Abstimmung der Landtagsabgeordneten über Alpenplan: Raus aus der Sackgasse!

Am Donnerstag wird im bayerischen Landtag über die Zukunft des bayerischen Alpenplans abgestimmt. Die anstehende Abstimmung ist das Ergebnis jahrelanger Diskussionen um die umstrittene Skischaukel am Riedberger Horn. Lokale wirtschaftliche Interessen könnten so letztendlich zu einem Stolperstein werden, der das international einzigartige Instrument des Alpenplanes zu Fall bringt und damit die zukünftige Entwicklung unserer bayerischen Heimat gefährdet.

Gipfel des Riedberger Horns im Sommer Richtung Grasgehren | © Henning Werth © Henning Werth
Gipfel des Riedberger Horns im Sommer Richtung Grasgehren

Der LBV ruft die Abgeordneten deshalb dazu auf, einen Weg aus der Sackgasse möglich zu machen, denn nur im Dialog kann eine Lösung für den Konflikt am Riedberger Horn gefunden werden. „Der Alpenplan muss in seiner allgemeinen Verbindlichkeit erhalten bleiben, um gemeinsam eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicher zu stellen“, so Dr. Norbert Schäffer.

Schutzgebiete lassen sich nicht einfach vertauschen

Birkhuhn auf einem Baum | © H.-J. Fünfstück © H.-J. Fünfstück
Riedberger Horn bietet einzigartigen Lebensraum für das Birkhuhn

Mit Spannung blicken wir auf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung* am kommenden Donnerstag im Landtag: „Diese Entscheidung wird weitreichende Folgen haben, sowohl für den Naturschutz, als auch für die gesamte zukünftige Entwicklung der bayerischen Alpen“, erklärt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. „Wir sehen die Abgeordneten in der Pflicht, hier ein Zeichen für den Erhalt unserer Heimat und den Schutz der Natur zu setzen. Mit ihrer Stimme sollten sie deshalb dem Mehrheitswillen der bayerischen Bevölkerung nach einem Verzicht auf die Skischaukel und dem Erhalt des Alpenplanes Rechnung tragen“, fordert Schäffer

Das Argument der Skischaukel-Befürworter, der Verlust von 80 Hektar der Alpenplan-Schutzzone C werde durch eine Aufwertung von 300 Hektar aus Schutzzone B zu C an anderer Stelle überkompensiert, ist laut Schäffer eine reine Milchmädchenrechnung: „Der Verlust einzigartiger Biotopflächen und Lebensräume, zum Beispiel für das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn, sei nicht einfach an anderer Stelle ersetzbar.“ Sollte der Alpenplan trotz aller Argumente geändert werden, werden wir rechtliche Konsequenzen ziehen.

Schon vergangene Woche forderten wir die Abgeordneten des bayerischen Landtags in einem persönlichen Brief auf, einen Weg aus der derzeitigen Sackgasse möglich zu machen. Der Appell: Der Alpenplan muss erhalten werden, um eine zunehmende Zerstörung unserer Heimat zu stoppen. Eine gemeinsame Lösung des Konflikts am Riedberger Horn mit allen Beteiligten ist nur auf der Grundlage eines intakten Alpenplanes möglich.

Wir bieten deshalb gemeinsam mit anderen Verbänden seine Zusammenarbeit und Unterstützung für die betroffenen Gemeinden an, um Alternativen zum intensivierten Skitourismus zu finden und umzusetzen

Hintergrund:

Nachdem sich Gegner und Befürworter einer Skischaukel am Riedberger Horn seit vielen Jahren heftige Diskussionen lieferten, wurde der lokale Konflikt schließlich auf die Bühne der bayerischen Politik getragen und findet nun womöglich seinen traurigen Höhepunkt: Am Donnerstag will der bayerische Landtag über die Änderung des Alpenplanes am Riedberger Horn entscheiden.

Mit einer Änderung der dortigen Schutzzonen würde der Alpenplan das erste Mal in seiner 45-jährigen Geschichte angegriffen und das Riedberger Horn somit ein Präzedenzfall, der Tür und Tor für eine weitere Bebauung der bayerischen Alpen öffnet. Eine Aufweichung des Alpenplanes wäre fatal, nicht nur für viele bedrohte Arten und Lebensräume unserer Berge, sondern auch für deren einzigartiges Landschaftsbild, für die Menschen die hier Erholung suchen und nicht zuletzt für die Menschen, die hier leben.

*: Was ist eine namentliche Abstimmung?

Bei dieser Form der Abstimmung, die nur von einer Fraktion oder mindestens 20 Mitgliedern des Landtags beantragt werden kann, übergeben die Abgeordneten eine amtliche, ihren Namen tragende farbige Stimmkarte, aus der sich ihr jeweiliges Abstimmungsverhalten ergibt, an Schriftführer bzw. Mitarbeiter des Landtagsamts zum Einwurf in die dafür bereitgestellten Urnen.

Nach dem Abstimmungsvorgang, der in der Regel fünf Minuten dauert, stellt das amtierende Präsidium das Abstimmungsergebnis fest, welches anschließend der Präsident bzw. die Präsidentin verkündet. Für bestimmte gesetzlich geregelte Fälle ist diese Abstimmungsform zwingend vorgeschrieben, z. B. bei der Schlussabstimmung über verfassungsändernde Gesetzesvorlagen. Namentliche Abstimmungen werden oft beantragt, um auch später noch feststellen zu können, ob und ggf. mit welchem Votum sich ein Mitglied des Landtags an der Abstimmung beteiligt hat. Namentliche Abstimmungen finden in den Ausschüssen nicht statt.

Selbst langjährige CSU-Wähler berichten uns, dass „eine Partei, die den Alpenplan ändert für die Interessen einer lokalen Lobby, für uns nicht wählbar ist.“ Die völlige Ignoranz der Belange von Umwelt und Naturschutz wird die CSU weitere Wählerstimmen kosten. Jeder Bürger kann dank der namentlichen Abstimmung nachvollziehen, ob sein/e Abgeordnete/r sich für den Erhalt des Alpenplans eingesetzt hat.

Kathrin-Hawelka

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Kathrin Hawelka

09174 - 4775- 70 30

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© Ralph Sturm

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