Deutschland muss Grünlandschutz in FFH-Gebieten endlich ernstnehmen

Auch Bayern hat dem Verschwinden von artenreichen Wiesen tatenlos zugesehen - EU-Recht endlich konsequent umsetzen

Heute hat die EU-Kommission verkündet, Deutschland in einem weiteren Naturschutzfall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Es geht um den unzureichenden Erhalt von artenreichen Mähwiesen in FFH-(Fauna-Flora-Habitat-)Gebieten, die Teil des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind. Nach EU-Recht darf sich der Zustand der geschützten Arten und Lebensräume in diesen Gebieten nicht verschlechtern. In den deutschen FFH-Gebieten sind jedoch rund 18.000 ha Mähwiese verschwunden.

Blütenreiche Wiese | © Andreas von Lindeiner © Andreas von Lindeiner
In deutschen FFH-Gebieten sind rund 18.000 ha Mähwiese verschwunden.

Gründe hierfür sind die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker, Überdüngung und Pestizideinsatz. Wir sehen auch die Regierung im Freistaat in der Pflicht, die nötigen Mittel zu stellen, um Mähwiesen in FFH-Gebieten besser zu schützen. Bereits im Februar hatte die EU-Kommission Deutschland wegen unzureichendem Schutz der Natura 2000-Gebiete verklagt. Die heute angekündigte Klage geht auf eine Beschwerde des bundesweiten Partners NABU aus dem Jahr 2014 zurück.

Eindeutiger Appell an die künftige Regierung

Bund und Länder haben dem Verschwinden von artenreichen Wiesen in den vergangenen Jahren tatenlos zugesehen, obwohl diese mit ihrer Artenvielfalt besonders von der EU geschützt sind. Die heutige Ankündigung der EU-Kommission ist ein klarer Appell an die künftige Regierung und auch an die bayerische Staatsregierung, ausreichend Mittel zur Naturschutzfinanzierung zur Verfügung zu stellen und Landwirtinnen und Landwirte bei der angepassten Bewirtschaftung und Pflege sensibler Lebensraumtypen in den Schutzgebieten zu unterstützen. Das Management der Schutzgebiete muss verbessert und so EU-Recht konsequent umgesetzt werden.

84,8 Prozent der Flächen mit dem Lebensraumtyp „Artenreiche Flachlandmähwiese“ nicht mehr vorhanden

Für Bayern werden im laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren 48 FFH-Gebiete aufgeführt, in denen gegenüber der Meldung von 2010 84,8 Prozent der insgesamt fast 6.000 ha Flächen mit dem Lebensraumtyp „Artenreiche Flachlandmähwiese“ nicht mehr vorhanden waren. Es ist allerdings nicht klar, wieviel davon realer Lebensraumverlust und wieviel Differenz durch die unterschiedliche Erfassungsmethodik zwischen den Kartierungen bei der Meldung und denen für die Managementpläne begründet ist. In einem Schreiben an die Bundesregierung kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die in exemplarisch überprüften Gebieten festgelegten Erhaltungsziele zu allgemein und unspezifisch sowie nicht quantifiziert oder messbar seien.

Förderung der Agrarumweltmaßnahmen als Schlüssel

Ein Schlüssel aus unserer Sicht ist eine am gesellschaftlichen Nutzen orientierte und speziell an die Erhaltungsziele angepasste Förderung der Agrarumweltmaßnahmen. Die EU-Kommission stellt hierzu klar fest: Neben Flächenverlust und der fehlenden Überwachung der Gebiete kritisiert sie vor allem, dass keine verbindlichen Schutzmaßnahmen wie Mahd- oder Düngebeschränkungen festlegt worden sind.

Hintergrund zu Mähwiesen

Mähwiesen sind mit ihrer Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum bedrohter Tierarten, wie zum Beispiel den Schmetterlingen Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. NABU und wir vom LBV drängen seit Jahren darauf, artenreiches Grünland besser zu schützen und dafür eine ausreichende Honorierung für Landwirtinnen und Landwirte bereitzustellen. In den letzten Jahrzehnten sind viele wertvolle Mähwiesen jedoch komplett verloren gegangen oder ihr Zustand hat sich so stark verschlechtert, dass die typischen Pflanzenarten nicht mehr zu finden sind.

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© Dr. Christian Stierstorfer

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