LBV zur Bundestagswahl: deutlich größere Anstrengungen im Arten- und Klimaschutz nötig

Zehn Forderungen für die neue Legislaturperiode

Einen Monat vor der Bundestagswahl am 26. September fordern wir von den zukünftigen Mandatsträger*innen einen konsequenten Einsatz für den Arten- und Klimaschutzschutz. Mit insgesamt zehn Forderungen wendet sich der LBV an die Politik. In der neuen Legislaturperiode muss die Hängepartie beim Arten- und Klimaschutz endlich ein Ende haben. Die Herausforderungen werden von Jahr zu Jahr größer und müssen endlich angegangen werden.

Ammergebirge mit Fichtenwald | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders
Ammergebirge mit Fichtenwald

Die schleppenden Entwicklungen im Klimaschutz hat in diesem Jahr auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil gerügt und zwingt die Regierung nun zu mehr Anstrengungen. Wir sehen auch starke Mängel beim Artenschutz insbesondere bei der schwerfälligen Verabschiedung des Insektenschutzpakets. Monatelang konnte sich die Regierung nicht auf Ziele einigen, die sie zu Anfang der nun ablaufenden Regierungszeit selbst medienwirksam beschlossen hatte. Der neue Bundestag und eine neue Bundesregierung müssen Worten auch Taten folgen lassen.

Schwarzes Moor | © Klaus Mueller © Klaus Mueller
Schwarzes Moor in der Bayerischen Röhn

Der Schutz von Mooren und das Verbot von Torfverwendung


Derzeit bewerben sich zahlreiche Politiker*innen um ein Mandat für den 20. Deutschen Bundestag. Es werden voraussichtlich etwa 15 Prozent der neuen Abgeordneten aus Bayern kommen. Wir fordern von den zukünftigen Verantwortungsträger*innen und der neuen Regierung einen konsequenten Einsatz für mehr Arten- und Klimaschutz.

Einen wichtigen Beitrag für die Lösung beider Herausforderungen kann der Schutz der Moore liefern. Intakte Moore sind riesige Kohlenstoffspeicher und gleichzeitig Hotspots der Biodiversität. Die Renaturierung und Wiedervernässung von Mooren sollte deshalb in Bayern und ganz Deutschland vorangetrieben werden.

Landwirtschaftliche Betriebe in diesen Regionen sollten außerdem bei der Umstellung auf die klimaneutrale Nutzung der Böden gefördert und beraten werden, so zum Beispiel zum Rückbau von Drainagen und Entwässerungsgräben. Die Bundesregierung muss außerdem die Torfverwendung im Hobbybereich gesetzlich verbieten. Auf EU-Ebene braucht es zusätzlich eine umfassende Ausstiegsstrategie aus der Torfverwendung.

Agrarlandschaft | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders
Agrarlandschaft in Bayern

Umbau der Agrarpolitik


Eine weitere Forderung an die neue Bundesregierung ist das Eintreten für eine umfassende und zügige Revision der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. In der kommenden Legislaturperiode muss die Bundesregierung einen klaren Umbaupfad für die GAP-Subventionen beschließen und einleiten. Die Subventionspolitik der EU in der Landwirtschaft ist seit Jahrzehnten der entscheidende Hemmschuh, der eine naturverträglichere Landwirtschaft strukturell verhindert.

Schutz des Alpenraums und seiner Arten

Als bayerischem Verband ist dem LBV außerdem der wirksame Schutz der Alpen als einem der wertvollsten Naturräume Deutschlands ein besonderes Anliegen. Die Zerstörung der Landschaft und der Verlust der Biologischen Vielfalt im Alpenraum durch immer intensivere Nutzung durch Tourismus und Infrastrukturmaßnahmen sind nicht mehr hinnehmbar.

Die Bundesregierung und Landesregierung müssen dafür Sorge tragen, dass die extensiv genutzte Kulturlandschaft, insbesondere auf den Almen in den Alpen erhalten bleibt. Gefährdete Arten wie das Birkhuhn sind durch Menschenmassen und touristische Infrastruktur stark belastet. Neue Beschneiungsanlagen, Skilifte sowie der Bau von ‚Eventattraktionen‘ in den Bergen wirken im Jahr 2021 angesichts von Artenschwund und Klimawandel wie aus der Zeit gefallen.



Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz